Google Shopping: 5 Tipps für mehr Umsatz

Google Shopping: 5 Tipps für mehr Umsatz

Neben Marktplätzen wie Amazon und eBay ist Google Shopping einer der wesentlichen Kanäle, um Ware abseits des eigenen Onlineshops zu vertreiben. Die Plattform lässt Online-Händler dabei ihr Sortiment einer nahezu unbegrenzten Userzahl präsentieren. Wir zeigen, wie Händler mehr Umsatz aus ihrer Positionierung bei Google Shopping herausholen können.

Integrated Commerce: Zalando betritt den Einzelhandel

Integrated Commerce: Zalando betritt den Einzelhandel

Im Online-Handel ist Zalando bereits seit Jahren ein Platzhirsch. Neben Asos und etablierten Portalen wie Otto hat sich die Fashion-Plattform schnell einen Namen bei Verbrauchern gemacht. Jetzt geht Zalando den nächsten Schritt. Der Konzern will sich nicht weiter auf den Online-Handel beschränken, sondern auch den Einzelhandel erobern. Welchen Ansatz verfolgt Zalando dabei? Und was haben Verbraucher von diesem Vorstoß?

Testergebnisse: Vorsicht vor Werbung ohne Gesamtnote

Testergebnisse: Vorsicht vor Werbung ohne Gesamtnote

Gute Testergebnisse von unabhängigen Einrichtungen können den Verkauf eines Produkts enorm steigern. Was aber, wenn die Testergebnisse in einzelnen Teilbereichen gut sind, die Gesamtnote jedoch keinen überzeugenden Eindruck beim Verbraucher hinterlässt? Können Shop-Betreiber nur mit einzelnen Noten werben und die Gesamtnote verschweigen? Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat hierzu jetzt klar gemacht: Werbung ohne die Gesamtnote kann wettbewerbswidrig sein. Worauf sollten Händler achten?

Neues Urteil: DSGVO-Verstöße sind abmahnfähig

Neues Urteil: DSGVO-Verstöße sind abmahnfähig

Auch über 5 Monate später stehen Unternehmen und Händler noch vor der Frage, ob sie von Wettbewerbern für DSGVO-Verstöße abgemahnt werden können. Einen ersten Einblick in die Rechtslage hatten dabei bisher das Landgericht (LG) Würzburg und das Landgericht Bochum gegeben. Während das LG Würzburg entschieden hatte, dass DSGVO-Verstöße abmahnbar sind, kam das LG Bochum zu dem Schluss, dass dem nicht so ist. Jetzt musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit derselben Frage beschäftigen und es kam zu dem Ergebnis: Verstöße gegen den Datenschutz dürfen von der Konkurrenz abgemahnt werden. Worum ging es in dem Fall? Und was bedeutet die Entscheidung für die Praxis?