Widerrufsbelehrung: Platzierung unterhalb des Kauf-Buttons erlaubt?
Im Rahmen der Einführung der Button-Lösung hat der Gesetzgeber eine Reihe strenger Anforderungen an den Checkout von Onlineshops eingeführt, die den Webseitenbetreibern bestimmte Informationspflichten auferlegen. Auf der Bestellübersichtsseite müssen seitdem gemäß § 312 j Absatz 2 BGB Details zu Produkteigenschaften, Gesamtpreis, Liefer- und Versandkosten, Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen aufgeführt werden. Auch die Widerrufsbelehrung muss im Checkout gut sichtbar platziert werden, so dass sie von potenziellen Kunden nicht übersehen wird. In der Regel findet sich der Hinweis zum gesetzlichen Widerrufsrecht oberhalb des Kauf-Buttons, um den strengen Anforderungen gerecht zu werden. Dürfen Händler die Widerrufsbelehrung auch unterhalb des Buttons platzieren?