OS-Plattform: Link muss klickbar sein

OS-Plattform: Link muss klickbar sein

Die Alternative Streitbeilegung hat Shopbetreibern bereits eine Menge Sorgen und Ärger bereitet. Dass es nicht ausreicht, die URL der OS-Plattform in Impressum und AGB zu platzieren, zeigt jetzt eine neue Entscheidung des OLG München. Worauf müssen Online-Händler achten, um Abmahnungen zu vermeiden?

Online-Streitbeilegung: Welche Vorteile erwartet Händler?

Online-Streitbeilegung: Welche Vorteile erwartet Händler?

Seit fast einem Jahr ist jetzt die OS-Plattform online, über die insbesondere Verbraucher Beschwerden über Händler einreichen können. Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen jedoch nicht, an den Beschwerde-Verfahren teilzunehmen. Warum sollten sich Händler also darauf einlassen? Welche Vorteile bietet die Online-Streitbeilegung?

Alternative Streitbeilegung: Lohnt sich eine Teilnahme für Händler?

Alternative Streitbeilegung: Lohnt sich eine Teilnahme für Händler?

Mit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes am 1.4.2016 soll ein flächendeckendes System außergerichtlicher Schlichtung für Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschaffen werden. Ziel ist es, dass Verbraucher vertragliche Ansprüche gegenüber Unternehmen bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen zu können. Eine Teilnahme ist für Verbraucher in der Regel kostenlos, Händler müssen zwar einen vorgeschrieben Satz zahlen, dafür können sie jedoch auf diesem Weg ihren Service verbessern und ihre Kundenfreundlichkeit beweisen. Lohnt sich die Alternative Streitbeilegung für Unternehmer?