Abbruchjäger bei eBay: BGH vor wichtiger Entscheidung

Abbruchjäger bei eBay: BGH vor wichtiger Entscheidung

Neben Händlern und Verbrauchern finden sich auf dem Marktplatz eBay auch sogenannte Abbruchjäger. Diese bieten mit niedrigen Beträgen auf Auktionen und hoffen dann auf einen Abbruch durch den Verkäufer, da dieser befürchtet, nicht die gewünschte Summe mit seinem Angebot erzielen zu können. Verkaufsabbrüche sind jedoch nur in seltenen Fällen erlaubt. Daraus wollen die Abbruchjäger Profit schlagen. Bricht der Anbieter den Verkauf vorzeitig ab, klagen Abbruchjäger anschließend auf Schadensersatz. Einige dieser Fälle sind dabei bereits vor Gericht gelandet, bisher konnte jedoch noch von keiner Instanz ein Rechtsmissbrauch durch die Abbruchjäger festgestellt werden. Das könnte sich jetzt durch ein anstehendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ändern.

Fake-Bewertungen: Amazon macht Ernst

Fake-Bewertungen: Amazon macht Ernst

Die Glaubwürdigkeit von Bewertungen auf Amazon hat in letzter Zeit enorm abgenommen. Immer wieder fanden sich Berichte in den Medien, die dem Konzern vorwarfen, eine Vielzahl von Fake-Bewertungen auf ihrer Plattform zu führen. Dass nicht alle Ratings von Kunden der Wahrheit entsprechend, kann sich bereits jeder halbwegs interneterfahrene Kunde denken, wie viele Rezensionen jedoch tatsächlich einen Produktkauf vortäuschen, lässt sich nur vermuten. Davon hat Amazon jetzt genug.

Bezeichnung Outlet: Wann rechtlich zulässig?

Bezeichnung Outlet: Wann rechtlich zulässig?

Händler greifen auf eine Vielzahl von Marketing-Kniffen zurück, um Verkäufe, Ausverkäufe und Restposten besonders attraktiv erscheinen zu lassen und so schnell und gewinnbringend die Ware an den Mann zu bringen. Bei Kunden besonders beliebt sind Outlets, da hier oft Markenprodukte zu Schnäppchenpreisen erworben werden können. Wann aber dürfen Shopbetreiber die Bezeichnung Outlet überhaupt verwenden? Kann jeder seinen Abverkauf als Outlet betiteln? Wann ist die Bezeichnung Outlet rechtlich zulässig?