Video-Posts bei Facebook: Kein Call-to-Action-Button mehr vorhanden

Video-Posts bei Facebook: Kein Call-to-Action-Button mehr vorhanden

Video-Marketing ist derzeit einer der entscheidenden Trends im E-Commerce, der auch auf Facebook eine immer tragendere Rolle spielt. Nicht ohne Grund, denn gute Produkt- oder Werbevideos können potenzielle Kunden schneller überzeugen als jede einfache Anzeige. Kurze, prägnante Video-Posts mit einem Call-to-Action-Button am Ende führen User direkt auf die Homepage oder in den Shop des Unternehmens und lassen so Klicks und Verkäufe generieren. Facebook hat diesen Monat jedoch heimlich still und leise den Call-to-Action-Button aus Videos entfernt. Wie können Unternehmen User dennoch auf den richtigen (Kauf-)Pfad bringen?

Virtuelle Produktregale: Sinnvolle Ergänzung im stationären Handel?

Virtuelle Produktregale: Sinnvolle Ergänzung im stationären Handel?

Um mit dem unaufhaltsamen E-Commerce mithalten zu können, müssen sich stationäre Händler einiges einfallen lassen. Über Cross-Channel-Konzepte und eine Digitalisierung am Point of Sale lassen sich Online und Offline nicht nur leicht verbinden, sondern Kunden auch ein ansprechendes neues Einkaufserlebnis bieten. Wie kommen virtuelle Produktregale dabei bei Konsumenten an? Dieser Frage ist das IFH Köln zusammen mit der Akademischen Partnerschaft ECR Deutschland und der Mittelstand 4.0-Agentur Handel nachgegangen.

Messenger-Dienste: Bald Standard im Online-Einkauf?

Messenger-Dienste: Bald Standard im Online-Einkauf?

Überzeugende Serviceleistungen unterscheiden heute immer öfter zwischen Kaufabschluss und Kaufabbruch. Kunden wollen nicht mehr nur ein gutes Produkt zu einem fairen Preis, sie erwarten vorab eine kompetente Beratung und über den Kauf hinaus einen Support, der sie bei Fragen jederzeit und mit wenig Wartezeit unterstützt. Auf welche Kanäle sollten Händler dabei setzen? Wie wichtig sind Messenger-Dienste wie Facebook und WhatsApp? Das hat jetzt eine Studie des ECC Köln und der Plattform für Conversational Commerce iAdvize genauer untersucht.

Preissuchmaschinen: Wie wählen Händler die richtige Plattform?

Preissuchmaschinen: Wie wählen Händler die richtige Plattform?

Preissuchmaschinen sind für Händler ein bewährtes Tool, um das Produktsortiment und den eigenen Onlineshop einer breiten Userschaft bekannt zu machen. Nicht nur werden die eigenen Artikel so besser von Verbrauchern gefunden – Konsumenten suchen auf Preissuchmaschinen oft mit einer deutlich höheren Kaufabsicht als in einem regulären Onlineshop, wo oft nur gestöbert wird, ohne etwas bestellen zu wollen.

Welche Preissuchmaschine für Händler die beste ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Am Markt findet sich eine Vielzahl von verschiedenen Plattformen, die jeweils ihre Vor- und Nachteile haben. Die bekanntesten Preissuchmaschinen sind sicherlich Google Shopping, vormals Froogle, und Amazon. Insbesondere letzteres wird von Verbrauchern oftmals direkt zu Beginn ihrer Produktsuche aufgerufen, um einen ersten Eindruck von Produkt und Preis zu gewinnen. Das heißt jedoch noch nicht, dass es sich dabei um die für alle Händler beste Option für das Verkaufen ihrer Produkte handelt. Wie finden Händler also die für sie beste Preissuchmaschine? Welche Kriterien sollten bei der Auswahl berücksichtigt werden?

Abbruchjäger bei eBay: BGH vor wichtiger Entscheidung

Abbruchjäger bei eBay: BGH vor wichtiger Entscheidung

Neben Händlern und Verbrauchern finden sich auf dem Marktplatz eBay auch sogenannte Abbruchjäger. Diese bieten mit niedrigen Beträgen auf Auktionen und hoffen dann auf einen Abbruch durch den Verkäufer, da dieser befürchtet, nicht die gewünschte Summe mit seinem Angebot erzielen zu können. Verkaufsabbrüche sind jedoch nur in seltenen Fällen erlaubt. Daraus wollen die Abbruchjäger Profit schlagen. Bricht der Anbieter den Verkauf vorzeitig ab, klagen Abbruchjäger anschließend auf Schadensersatz. Einige dieser Fälle sind dabei bereits vor Gericht gelandet, bisher konnte jedoch noch von keiner Instanz ein Rechtsmissbrauch durch die Abbruchjäger festgestellt werden. Das könnte sich jetzt durch ein anstehendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ändern.