Schnäppchen-Werbung: Vorsicht vor Vergleichen mit UVP

Schnäppchen-Werbung: Vorsicht vor Vergleichen mit UVP

Händler können in ihrem Shop mit zahlreichen Tricks arbeiten, die Kunden ein Angebot als besonders attraktiv erscheinen lassen. Ob durchgestrichene Preise, Preissenkungen in Prozentangaben, Vergleiche mit unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP), künstliche Verknappung oder Angebote auf Zeit – Shopbetreiber setzen auf verschiedene Maßnahmen, um Konsumenten zu einem schnellen Kauf zu bewegen. Dass der Grat zwischen cleverem Marketing und wettbewerbswidrigen Tricks schmal ist, haben in letzter Zeit mehrfach Abmahnungen und gerichtliche Entscheidungen gezeigt. Händler sind daher angehalten, derartige Marketing-Kniffe mit Vorsicht einzusetzen. Hatten wir kürzlich bereits über die rechtliche Zulässigkeit der künstlichen Verknappung berichtet, hat jetzt das Landgericht Bochum zur Schnäppchen-Werbung mit Vergleichen zur UVP und zur zeitlichen Verknappung ein Urteil gesprochen. Wann ist Schnäppchen-Werbung wettbewerbswidrig?

Personalisierung: Wie nah am Kunden sollten Händler sein?

Personalisierung: Wie nah am Kunden sollten Händler sein?

Ob Info-Mailings, besondere Angebote und Rabatte oder einfache Produkt-Werbung, Personalisierung ist das Stichwort, um die Aufmerksamkeit der Kunden zu gewinnen. Eine direkte Ansprache, an das Kaufverhalten angepasste Produktempfehlungen und eine Unterscheidung in Neu- und Bestandskunden gehört daher heute zum Alltag im E-Commerce. Wie weit darf Personalisierung jedoch gehen? Was ist nah genug? Wann sehen Online-Shopper ihre Privatsphäre verletzt? RichRelevance, ein leitender Player im Segment Omnichannel Personalisierung, hat dazu gut 1000 deutsche Einkäufer befragt. Wie nah am Kunden sollten Händler also sein?

Lockangebot: Vorsicht vor falschen Bestandsangaben

Lockangebot: Vorsicht vor falschen Bestandsangaben

Das Weihnachtsgeschäft hat für Online-Händler begonnen, so dass Konsumenten ab jetzt wieder mit besonders vielen Angeboten, Rabatten und tollen Konditionen umworben werden. Pünktliche und schnelle Lieferungen werden dabei nicht nur von Last-Minute-Bestellern geschätzt. Online-Kunden gehen heute davon aus, dass die im Shop angegebenen Lagerbestände aktuell sind und versprochene Lieferzeiten eingehalten werden, damit das Wunschpaket zuverlässig und rechtzeitig vor der Tür steht. Was passiert jedoch, wenn Händler mit Lagerbestand und kurzen Lieferzeiten werben, die Ware dann aber erst deutlich später geliefert werden kann. Wann handelt es sich um ein rechtlich unzulässiges Lockangebot?