Als wären Retouren für Online-Händler nicht schon aufwendig genug, kämpfen viele von ihnen zusätzlich damit, dass zurückgeschickte Ware oftmals Gebrauchsspuren aufweist. Theoretisch müssen Shop-Betreiber dann beweisen, dass der Kunde das Produkt nicht nur überprüft, sondern darüber hinaus verwendet hat. Ist das der Fall, steht ihnen per Gesetz ein Wertersatz zu. In der Praxis ist das in der Regel jedoch nahezu unmöglich. Das kostet Händler derzeit viel Geld. Die EU will daher jetzt einschreiten und das Widerrufsrecht anpassen. Was erwartet Händler?

So funktioniert das Widerrufsrecht bisher

Bisher schließt das Widerrufsrecht für Verbraucher die Lücke zwischen einem stationären und einem Online-Einkauf. Denn: Beim Shopping im E-Commerce können sie die Ware vor dem Kauf nicht in der Hand halten, sondern müssen ihre Kaufentscheidung anhand von Produktbeschreibungen und Bildern treffen. Erst zuhause können Verbraucher die Ware dann überprüfen und entscheiden, ob sie den Beschreibungen entspricht und ihnen gefällt. Dafür dürfen sie zum Beispiel Möbel zusammenbauen, Kleidung anprobieren und Hardware testen. Gefällt ihnen das Produkt nicht, können sie dies dank des Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen zurückschicken.

Das monieren Händler

Wenn Händler Retouren zurück im Shop erhalten, ist oft Frust angesagt: Kleidung wirkt getragen, weist Flecken auf und Produkte zeigen Nutzungserscheinungen. Ein Weiterverkauf ist dann häufig nur zu einem geringeren Kaufpreis oder im schlimmsten Fall gar nicht mehr möglich. Den Kaufpreis müssen Shop-Betreiber trotzdem an den Kunden zurückerstatten. Denn: Kunden zu beweisen, dass sie Ware mehr genutzt haben als erlaubt, ist kaum möglich.

Das will die EU ändern

Die EU hat die Lage der Händler erkannt und will daher jetzt tätig werden. So sollen Händler bald den Kaufpreis an Verbraucher erst zurückzahlen müssen, wenn sie die Ware auch tatsächlich zurück im Lager erhalten haben. Darüber hinaus soll es Shop-Betreibern leichter gemacht werden, die Annahme von Retouren künftig zu verweigern, wenn die Ware Mängel aufweist. Wie das in der Praxis aussehen soll, ist noch unklar. Die Maßnahmen sind Teil des Pakets „New Deal for Consumer“, mit dem die EU den E-Commerce weiter ausgestalten möchte.

Neue Ansätze in der Kritik

Die Vorhaben der EU stoßen bei Verbraucherschützern bisher nur auf wenig Verständnis. So gebe es keine verlässlichen Zahlen, die einen Missbrauch des Widerrufrechts durch Verbraucher belegen. Daher gebe es auch keinen Anlass zu glauben, dass die Wirtschaft durch die aktuelle Regelung im Nachteil sei.