Schnäppchen-Werbung: Vorsicht vor Vergleichen mit UVP

Schnäppchen-Werbung: Vorsicht vor Vergleichen mit UVP

Händler können in ihrem Shop mit zahlreichen Tricks arbeiten, die Kunden ein Angebot als besonders attraktiv erscheinen lassen. Ob durchgestrichene Preise, Preissenkungen in Prozentangaben, Vergleiche mit unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP), künstliche Verknappung oder Angebote auf Zeit – Shopbetreiber setzen auf verschiedene Maßnahmen, um Konsumenten zu einem schnellen Kauf zu bewegen. Dass der Grat zwischen cleverem Marketing und wettbewerbswidrigen Tricks schmal ist, haben in letzter Zeit mehrfach Abmahnungen und gerichtliche Entscheidungen gezeigt. Händler sind daher angehalten, derartige Marketing-Kniffe mit Vorsicht einzusetzen. Hatten wir kürzlich bereits über die rechtliche Zulässigkeit der künstlichen Verknappung berichtet, hat jetzt das Landgericht Bochum zur Schnäppchen-Werbung mit Vergleichen zur UVP und zur zeitlichen Verknappung ein Urteil gesprochen. Wann ist Schnäppchen-Werbung wettbewerbswidrig?