Urteil: Bezeichnung „Refurbished Certificate“ für gebrauchte Ware nicht erlaubt
Große Plattformen wie Amazon, Conrad und Apple verkaufen nicht nur Neuware, sondern auch gerbrauchte Ware zu deutlich reduzierten Preisen. Sie finden dabei immer wieder andere Wege, ihre Produkte nicht als „gebraucht“ zu bezeichnen, um über den tatsächlichen Zustand hinwegzutäuschen. Amazon nutzte dafür kürzlich den Ausdruck „Refurbished Certificate“ und fing sich damit eine Klage vor dem Landgericht München ein. Die Richter ließen den Begriff nicht zu. Worauf sollten Online-Händler achten?