Online-Streitschlichtung: Marktplatz-Händler zu Link zur OS-Plattform verpflichtet?
Auch wenn es durch die Online-Streitschlichtung zahlreiche neue Pflichten für Shop-Betreiber gab – dass das Einbinden des Links zur OS-Plattform zu den wichtigsten gehört, dürfte jeder Händler mitbekommen haben. Wie sieht es jedoch auf Marktplätzen wie eBay und Amazon aus? Muss dort ebenfalls der Link in das eigene Angebot platziert werden?