Versteckte Zusatzkosten: Vorsicht vor unzulässiger Werbung
Die Preisgestaltung im E-Commerce erfordert einiges an Geschick, will man als Händler gegenüber den Konkurrenten als hochwertig und gleichzeitig günstig erscheinen. Oft erweisen sich Preismodelle auch als komplex, so dass das Angebot in Kleingedrucktem näher erläutert werden muss. Dass es dabei einige rechtliche Fallstricke gibt, haben ausreichend Urteile vor Gericht gezeigt. Vor allem versteckte Zusatzkosten können ein vermeintlich gutes Angebot schnell als Wucher und/oder Verbraucherfalle entlarven. Wo sollten Shopbetreiber Zusatzkosten also aufführen? Reicht ein Link im Fußnotentext?