Liefertermin: Händler dürfen „bald verfügbar“ nicht verwenden

Liefertermin: Händler dürfen „bald verfügbar“ nicht verwenden

Ist Ware (noch) nicht verfügbar, stehen Händler vor der Herausforderung, Kunden trotzdem für das Produkt zu interessieren und mit einem realistischen Liefertermin anzusprechen. Bereits im Oktober 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München festgestellt, dass Angaben wie „voraussichtlich“ und „in der Regel“ dabei nicht erlaubt sind. Jetzt hat das OLG entschieden: Auch die Angabe „bald verfügbar“ ist nicht erlaubt. Worauf sollten Shop-Betreiber achten?

Lieferzeit: Welche Angabe ist zulässig?

Lieferzeit: Welche Angabe ist zulässig?

Die Lieferzeit von Produkten bei einer Online-Bestellung stellt nicht ausschließlich zur Weihnachtszeit einer der Kriterien dar, die über einen Kaufabschluss entscheiden können. Zwar wird heute (noch) keine Lieferung am nächsten Tag erwartet, länger als zwei oder drei...