Liefertermin: Händler dürfen „bald verfügbar“ nicht verwenden
Ist Ware (noch) nicht verfügbar, stehen Händler vor der Herausforderung, Kunden trotzdem für das Produkt zu interessieren und mit einem realistischen Liefertermin anzusprechen. Bereits im Oktober 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München festgestellt, dass Angaben wie „voraussichtlich“ und „in der Regel“ dabei nicht erlaubt sind. Jetzt hat das OLG entschieden: Auch die Angabe „bald verfügbar“ ist nicht erlaubt. Worauf sollten Shop-Betreiber achten?