Die Lieferzeit von Produkten bei einer Online-Bestellung stellt nicht ausschließlich zur Weihnachtszeit einer der Kriterien dar, die über einen Kaufabschluss entscheiden können. Zwar wird heute (noch) keine Lieferung am nächsten Tag erwartet, länger als zwei oder drei Tage gedulden sich Kunden in der Regel aber nur ungern. Online-Händler sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden für die im Shop bestellbaren Artikel einen Liefertermin zu nennen. Welche Angaben sind dabei jedoch überhaupt zulässig?
Angabe der Lieferzeit: OLG München mit Urteil
Dass Online-Händler keine genaue Angabe der Lieferzeit machen können und müssen, ist für Kunden leicht nachvollziehbar. Wie sieht es jedoch mit Lieferzeitangaben aus, die ein „ca.“ führen? Sind also Angaben wie „ca. 2 – 4 Werktage“ gesetzlich erlaubt? Das hatte jetzt das OLG München zu entscheiden. Die Richter kamen zu dem Urteil, dass Lieferzeitangaben wie das gerade genannte „ca. 2 – 4 Werktage“ ausreichend und damit zulässig seien, da hieraus deutlich werde, wann der Unternehmer spätestens geliefert haben muss. In diesem Fall nach 4 Tagen.
Als nicht zulässig dagegen stuften die Richter des OLG die Formulierung „in der Regel“ ein, da diese zu unbestimmt sei. „In der Regel zwischen 2 und 4 Werktage“ stelle nur auf den Normalfall ab. Was der Ausnahmefall sei und welche Leistungsfrist dann gelte, würde auf diese Weise nicht deutlich werden. Kunden könnten so nicht erkennen, welche Lieferfrist im konkreten Fall vorgesehen sei.
Kunden schätzen zuverlässige Lieferzeitangaben
Händler sind gezwungen, Produkte in ihrem Shop mit der Angabe einer Lieferzeit zu versehen. Auf die Formulierung „in der Regel“ sollten sie nach diesem aktuellen Urteil dabei fortan verzichten. Es empfiehlt sich Shopbetreibern zudem, sofern auch ein Versand ins Ausland angeboten wird, zwischen einem Versand innerhalb von Deutschland und einem Versand ins Ausland zu unterscheiden. Bestellt der Kunde mehrere Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten, muss deutlich sein, welche Lieferzeit für welchen Artikel gilt. Erfolgt eine Zusammenfassung der Bestellung, bemisst sich die Lieferzeit logischerweise nach dem Produkt mit der längeren Auslieferungszeit, was dem Kunden ebenfalls mitgeteilt werden muss.
Generell macht es für Händler auch Sinn zu klären, wann genau die genannte Frist beginnt. Startet die Lieferzeit nach Auftragsbestätigung oder nach dem Zeitpunkt der Zahlungsanweisung (bei Vorauszahlung)? Bei Festlegung der Lieferzeit sollten Online-Händler auch etwaige Banklaufzeiten und Postwege berücksichtigen, um eine möglichst genaue Angabe machen zu können. Kunden schätzen eine zuverlässige Angabe der Lieferzeit und kommen so gerne in den Shop zurück.