Bezeichnung Outlet: Wann rechtlich zulässig?

Bezeichnung Outlet: Wann rechtlich zulässig?

Händler greifen auf eine Vielzahl von Marketing-Kniffen zurück, um Verkäufe, Ausverkäufe und Restposten besonders attraktiv erscheinen zu lassen und so schnell und gewinnbringend die Ware an den Mann zu bringen. Bei Kunden besonders beliebt sind Outlets, da hier oft Markenprodukte zu Schnäppchenpreisen erworben werden können. Wann aber dürfen Shopbetreiber die Bezeichnung Outlet überhaupt verwenden? Kann jeder seinen Abverkauf als Outlet betiteln? Wann ist die Bezeichnung Outlet rechtlich zulässig?

Gütesiegel: Vorsicht vor irreführender Werbung

Zahlreiche Online-Betrugsfälle, sensible Themen wie Zahlungssicherheit und Datenschutz sowie die allgemein steigende Internetkriminalität lassen Verbraucher Onlineshops vor einem Einkauf sorgfältig prüfen. Auf Seiten der Händler ist es aufgrund dieses Umstandes und...

Button-Beschriftung: Urteil zur Ausgestaltung des Buttons

Seit dem 1. August 2012 ist die Button-Lösung in Kraft, um Verbraucher vor nicht beabsichtigten Käufen und Vertragsabschlüssen zu schützen. Damit das neue Gesetz keine Abmahnwelle und zahlreiche gerichtliche Streitereien nach sich zieht, ist der Wortlaut im Gesetz zur...