Lockangebot: Vorsicht vor falschen Bestandsangaben
Das Weihnachtsgeschäft hat für Online-Händler begonnen, so dass Konsumenten ab jetzt wieder mit besonders vielen Angeboten, Rabatten und tollen Konditionen umworben werden. Pünktliche und schnelle Lieferungen werden dabei nicht nur von Last-Minute-Bestellern geschätzt. Online-Kunden gehen heute davon aus, dass die im Shop angegebenen Lagerbestände aktuell sind und versprochene Lieferzeiten eingehalten werden, damit das Wunschpaket zuverlässig und rechtzeitig vor der Tür steht. Was passiert jedoch, wenn Händler mit Lagerbestand und kurzen Lieferzeiten werben, die Ware dann aber erst deutlich später geliefert werden kann. Wann handelt es sich um ein rechtlich unzulässiges Lockangebot?