Es war immer das Gleiche: Erst freuten sich Kunden über den günstigen Gesamtpreis. Dann die große Enttäuschung im Check-Out: Sie sollten für ihre bevorzugte Zahlungsoption eine Gebühr zahlen. Eigentlich hatte diese Praxis mit Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie Anfang des Jahres ein Ende gefunden. Bei PayPal herrschte jedoch bisher Unsicherheit, ob Händler hierfür nicht doch eine Extragebühr erheben durften. Das Münchner Landgericht hat dazu jetzt ein Machtwort gesprochen. Worauf sollten Shop-Betreiber achten?

Das sagt das Gesetz

Vor dem 13. Januar 2018 konnten Händler selbst entscheiden, ob sie ihren Kunden eine Gebühr für ihre angebotenen Zahlungsmittel abverlangen. Ein Gesetz sagt seit Anfang des Jahres jedoch: Shop-Betreiber dürfen kein Entgelt mehr für die gängigen Bezahloptionen verlangen. Für die Praxis heißt das: Sie dürfen für die Payment-Varianten VISA- und MasterCard, SEPA-Lastschrift, Überweisung und Sofortüberweisung keine Gebühren mehr veranschlagen. Wie PayPal dabei einzustufen ist, war bis vor wenigen Tagen nicht eindeutig geklärt.

Flixbus verlangt Gebühren für Zahlungsoption PayPal

Kunden, die bei Flixbus ein Ticket über PayPal kaufen wollten, erlebten eine böse Überraschung. Sie sollten eine Extra-Gebühr bezahlen, wenn sie sich für diese Zahlungsoption entscheiden. Das stieß der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sauer auf, so dass der Fall vor dem Landgericht München landete.

So rechtfertigte Flixbus seine Gebühren

Vor Gericht verteidigte sich Flixbus mit dem Argument, dass es sich bei der Zahlungsart PayPal nicht um eine SEPA-Überweisung oder eine SEPA-Lastschrift handele. Zahlungen gingen von PayPal-Konto zu PayPal-Konto. Daher würde das neue Gesetz nicht greifen. Um seine Argumentation zu stützen, verwies Flixbus auf eine Beschlussempfehlung des Gesetzgebers. Diese nannte PayPal als Ausnahme, für die das neue Verbot nicht gelten solle. Dass PayPal in seinen AGB ohnehin verbietet, Käufern Gebühren für die Nutzung aufzuerlegen, kam in diesem Kontext nicht zur Sprache.

Flixbus-Kunden müssen keine PayPal-Gebühren zahlen

User können bei PayPal unter anderem ihre Bank- oder Kreditkarte hinterlegen, um darüber Zahlungen abzuwickeln. Die Richter des Landgerichts München gaben daher an, dass es sich bei vielen PayPal-Transaktionen um eine SEPA-Überweisung, eine SEPA-Lastschrift oder eine Zahlung über Kreditkarte handelt. Daher gilt das neue Gesetz auch für PayPal. Flixbus darf daher für die Zahlungsart keine Kosten erheben.

Flixbus hat seine Webseite mittlerweile angepasst und verlangt für keine seiner angebotenen Zahlungsarten mehr eine Gebühr. Es ist jedoch noch offen, ob Flixbus in Berufung geht. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Das scheint derzeit jedoch eher unwahrscheinlich, so dass Händler, die für PayPal noch Gebühren verlangen, ihren Check-Out schnell anpassen sollten.

Fazit

Flixbus ist nicht das einzige Unternehmen, das sich rechtlich für erhobene Zahlungsgebühren verantworten muss. Die Wettbewerbszentrale sammelt derzeit Beschwerden und hat unter anderem bereits gegen eine niederländische Versandapotheke Klage eingereicht. Diese erhebt ebenfalls für PayPal Gebühren.