Händler konnten bisher frei wählen, ob sie ihren Kunden eine Gebühr für ihre angebotenen Zahlungsmittel auferlegen. Seit dem 13. Januar ist das jedoch durch die Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie verboten. Shopbetreiber dürfen jetzt kein Entgelt mehr für die gängigsten Payment-Varianten verlangen. Was müssen sie beachten? Und was heißt das neue Gesetz für Verbraucher?
VISA und Sofortüberweisung gebührenfrei
Konnten Händler ihren Kunden bisher zumindest die Kosten im Check-Out auferlegen, die ihnen durch das Anbieten der Bezahloption entstanden sind, verbietet das jetzt die neue Gesetzeslage. Daher müssen sie seit wenigen Tagen das Bezahlen über VISA- und MasterCard-Kreditkarten, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung und per Überweisung kostenlos zur Verfügung stellen. Kreditkarten aus Ländern außerhalb der EU sind davon ausgenommen. So können Händler z. B. für American Express weiter eine Zusatzgebühr verlangen.
Ob Händler für den „Kauf auf Rechnung“ weiter Gebühren verlangen dürfen, ist bisher noch nicht geklärt.
PayPal nicht vom Gesetz erfasst
Das Gebührenverbot erfasst PayPal nicht. Das ändert in der Praxis für Shopbetreiber jedoch nichts. Denn: PayPal hat am 9. Januar seine AGB aktualisiert. Diese untersagt es Händlern jetzt, Kunden Gebühren für die Nutzung des Dienstes aufzuerlegen. Halten sie sich nicht daran, kann es sein, dass der Zahlungsdienstleister ihr Konto sperrt.
Worauf sollten Händler achten?
Sollten Shopbetreiber bisher noch Gebühren für die gängigen Zahlungsmittel in ihrem Check-Out verlangen, sollten sie ihren Shop schnellstmöglich anpassen. Hier warten ansonsten teure Abmahnungen. Auch empfiehlt es sich, den „Kauf auf Rechnung“ erst einmal ohne Zusatzkosten anzubieten, bis die Rechtsprechung hier Klarheit geschaffen hat.
Was heißt das für Verbraucher?
Verbraucher kennen das: Man glaubt ein günstiges Angebot gefunden zu haben, dann kommen im Check-Out jedoch Gebühren für das Bezahlen auf den finalen Preis hinzu. Ein Ärgernis, das bereits seit vielen Jahren für Unmut bei Konsumenten und Wettbewerbszentralen gesorgt hat. Die Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beendet dieses Ärgernis jetzt. Kunden, die über die genannten gängigen Zahlungsmittel bestellen, erwarten keine bösen Überraschungen mehr.