Vergleich mit Markenprodukten: Zulässig oder wettbewerbswidrig?

Vergleich mit Markenprodukten: Zulässig oder wettbewerbswidrig?

Als Shopbetreiber den anspruchsvollen Kunden von heute zu einem Kauf zu motivieren, gestaltet sich in Anbetracht der enormen Konkurrenz am Markt nicht immer einfach. Insbesondere wenn es sich bei den vertriebenen Produkten nicht um Markenprodukte handelt, sondern um Artikel unbekannter Hersteller, sind Kunden besonders vorsichtig und noch schwerer von einem Kauf zu überzeugen. Oftmals sind diese Produkte qualitativ jedoch kaum von vergleichbaren Markenprodukten zu unterscheiden, so dass Shopbetreiber potentiellen Kunden irgendwie klar machen müssen, dass es sich um ebenso gute Ware handelt, nur mit anderem Namen eben. Daher liegt es nahe, auf die vergleichbare Qualität aufmerksam zu machen, indem man das Konkurrenzprodukt in der Werbung nennt. Wie steht es um die rechtliche Zulässigkeit dabei? Ist ein Vergleich mit Markenprodukten erlaubt?

Disclaimer im Impressum: zulässig oder wettbewerbswidrig?

Disclaimer im Impressum: zulässig oder wettbewerbswidrig?

Zahlreiche Onlineshops setzen zu ihrer eigenen Absicherung auf Disclaimer, die sie meist im Impressum unterbringen, um sich gegen eventuelle Falschinformationen, fehlende Aktualität oder Korrektheit im Shop abzusichern. Ist der Einsatz von Disclaimern jedoch rechtlich überhaupt zulässig? Oder handelt es sich bei derartigen Einschränkungen um ein wettbewerbswidriges Vorgehen? Auch wenn die rechtliche Zulässigkeit von Disclaimern immer nur im Einzelfall zu entscheiden ist, ein aktuelles Urteil des Landgerichts Arnsberg zeigt, wie ein Disclaimer nicht aussehen sollte.

Preisgarantien: Zulässigkeit der Werbung

Preisgarantien: Zulässigkeit der Werbung

Neben der Werbung für besondere Serviceleistungen, Bonuspunkteprogramme und Rabattaktionen nutzen Händler regelmäßig Werbemaßnahmen, die den Preis betreffen. Preisgarantien sind dabei ein beliebtes Mittel, Kunden davon zu überzeugen, dass sie einen günstigen und...