Künstliche Verknappung: Rechtlich zulässig oder wettbewerbswidrig?

Künstliche Verknappung: Rechtlich zulässig oder wettbewerbswidrig?

In Onlineshops, auf Hotelportalen und Flugbuchungsplattformen finden User oft Angaben über die noch verfügbare Anzahl der Produkte bzw. Zimmer oder Sitzplätze („Nur noch 2 Artikel verfügbar“). Insbesondere in Kombination mit der Angabe, wie viele andere Kunden sich gerade das Angebot ebenfalls anschauen („36 Kunden schauen sich dieses Produkt gerade an“), erzeugt die künstliche Verknappung eine gewisse Art von Druck, möglichst schnell kaufen bzw. buchen zu müssen. Wie steht es um die Zulässigkeit derartiger Marketing-Tricks? Ist die künstliche Verknappung erlaubt oder wettbewerbswidrig?