Virtuelles Hausrecht: Können Händler unerwünschte Bestellungen verbieten?
Nicht alle Konsumenten sind bei Online-Händlern gern als Käufer gesehen. Hohe Retourquoten, ausbleibende Zahlungen und nicht zufriedenzustellende Kunden kosten Webshop-Betreiber Zeit und Geld, so dass sie in einigen Fällen gut auf diese verzichten könnten. Was können Shopbetreiber also tun? Im Gegensatz zu stationären Händlern können sie nicht einfach bestimmten Kunden ein Hausverbot aussprechen. Verfügen Online-Händler über ein virtuelles Hausrecht, das unerwünschte Bestellungen verbieten lässt?