Vergleich mit Markenprodukten: Zulässig oder wettbewerbswidrig?

Vergleich mit Markenprodukten: Zulässig oder wettbewerbswidrig?

Als Shopbetreiber den anspruchsvollen Kunden von heute zu einem Kauf zu motivieren, gestaltet sich in Anbetracht der enormen Konkurrenz am Markt nicht immer einfach. Insbesondere wenn es sich bei den vertriebenen Produkten nicht um Markenprodukte handelt, sondern um Artikel unbekannter Hersteller, sind Kunden besonders vorsichtig und noch schwerer von einem Kauf zu überzeugen. Oftmals sind diese Produkte qualitativ jedoch kaum von vergleichbaren Markenprodukten zu unterscheiden, so dass Shopbetreiber potentiellen Kunden irgendwie klar machen müssen, dass es sich um ebenso gute Ware handelt, nur mit anderem Namen eben. Daher liegt es nahe, auf die vergleichbare Qualität aufmerksam zu machen, indem man das Konkurrenzprodukt in der Werbung nennt. Wie steht es um die rechtliche Zulässigkeit dabei? Ist ein Vergleich mit Markenprodukten erlaubt?