Neues Urteil: DSGVO-Verstöße sind abmahnfähig
Auch über 5 Monate später stehen Unternehmen und Händler noch vor der Frage, ob sie von Wettbewerbern für DSGVO-Verstöße abgemahnt werden können. Einen ersten Einblick in die Rechtslage hatten dabei bisher das Landgericht (LG) Würzburg und das Landgericht Bochum gegeben. Während das LG Würzburg entschieden hatte, dass DSGVO-Verstöße abmahnbar sind, kam das LG Bochum zu dem Schluss, dass dem nicht so ist. Jetzt musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit derselben Frage beschäftigen und es kam zu dem Ergebnis: Verstöße gegen den Datenschutz dürfen von der Konkurrenz abgemahnt werden. Worum ging es in dem Fall? Und was bedeutet die Entscheidung für die Praxis?