Produktfotos: 100-prozentige Übereinstimmung mit Angebotstext verpflichtend?
Eine emotionale Bildsprache wird von Konsumenten heute nicht mehr nur von Mode-Versandshops a la ASOS und H&M erwartet. Kunden sehen selbst bei technischen oder alltäglichen Gebrauchsartikeln gern große Bilder, die das präsentieren, was sie bei einer Bestellung erwartet. Wie genau müssen Produktfotos jedoch sein? Darf ausschließlich das abgebildet werden, was im Lieferumfang eingeschlossen ist? Das hatte jetzt das Landgericht Arnsberg zu entscheiden.