Werbung mit Kleingedrucktem: Worauf sollten Händler achten?
Rabatte, Schnäppchen und Sonderaktionen werden von Händlern gern mit grafisch auffälligen Einzeilern beworben, um die Aufmerksamkeit von Kunden gewinnen zu können. Nicht selten unterliegen derartige Werbeaktionen jedoch bestimmten Einschränkungen und Bedingungen, auf die mittels eines Sternchens hingewiesen wird. Diese finden sich dann meist unterhalb der eigentlichen Werbung in Kleingedrucktem wieder.
Wie steht es um die rechtliche Zulässigkeit von Werbung mit Kleingedrucktem? Darf jeder Händler uneingeschränkt mit Sternchenhinweisen arbeiten und Einschränkungen oder Bedingungen in Kleingedrucktem aufführen? Und wie muss das Kleingedruckte selbst aussehen?