Herstellerangaben: Sind Händler zur Überprüfung verpflichtet?

Herstellerangaben: Sind Händler zur Überprüfung verpflichtet?

Kaum ein Händler hat Zeit und Lust, die Herstellerangaben aller seiner im Shop angebotenen Produkte auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Verständlich, bieten sie doch oft mehrere hundert Produkte in ihrem Sortiment an. Was aber, wenn ein Händler mit Angaben wie Inhaltsstoff, Machart oder Produktmaterial wirbt, diese aber nicht der Wahrheit entsprechen? Müssen Händler die Herstellerangaben überprüfen, um Kunden nicht mit irreführenden Infos zu täuschen? Oder dürfen sie sich auf die Aussagen des Herstellers verlassen?