Auslandsversandkosten: Wann ist „Auf Anfrage“ erlaubt?
Die Internationalisierung des Online-Handels schreitet weiter voran: Mehr und mehr Händler bieten an, ihre Ware auch ins Ausland zu liefern. Hiervon profitieren sowohl die Konsumenten, die aus einer wachsenden Zahl von Angeboten wählen können, als auch die Shops selbst, die weltweit Kunden gewinnen. Nicht immer einfach gestaltet sich dabei die Bestimmung der konkreten Auslandsversandkosten. In vielen Fällen ist es für Shopbetreiber schlichtweg nicht möglich, Kunden den exakten Preis für den Versand im Voraus zu nennen. Händler versehen daher Produkte oft mit dem Hinweis, dass Informationen zu den Auslandsversandkosten „auf Anfrage“ erhältlich sind. In welchen Fällen ist eine derartige Vorgehensweise erlaubt?