Impressum bei Twitter: So erhalten Händler keine Abmahnung

Impressum bei Twitter: So erhalten Händler keine Abmahnung

Neben Facebook und Instagram entdecken Händler auch immer mehr den Microblogging-Dienst Twitter für sich. Wie auch bei den anderen sozialen Netzwerken ist dabei auf die Richtigkeit der rechtlichen Nutzungsvoraussetzungen zu achten, da es im Bereich Social Media regelmäßig zu Abmahnungen und Bußgeldern kommt. Insbesondere das Impressum wird von Unternehmen immer wieder vergessen oder falsch eingetragen. Laut § 5 Abs. 1 TMG müssen Dienste wie Twitter, die geschäftsmäßig und nicht nur zu privatem Zwecke genutzt werden, ein Impressum enthalten. Diese Impressumspflicht wurde von der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf) mittlerweile bestätigt. Wie können Händler also bei Twitter das Impressum rechtmäßig einbinden?