Bundesgerichtshof: Ist ein Opt-In für mehrere Werbekanäle erlaubt?

Bundesgerichtshof: Ist ein Opt-In für mehrere Werbekanäle erlaubt?

Wollen Online-Händler ihren Kunden Werbung zuschicken, müssen sie strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dabei haben zahlreiche Urteile in den letzten Jahren gezeigt: Versenden Shopbetreiber werbliche Mails an Verbraucher, ohne dass diese dazu eingewilligt haben, drohen ihnen teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Klagen. Bei den zahlreichen verschiedenen Kanälen, die Händler nutzen, fragen sich jedoch viele: Wie viele Einwilligungen des Kunden brauche ich eigentlich? Diese Frage hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil beantwortet. Worauf sollten Händler achten?

Vergleich mit Markenprodukten: Zulässig oder wettbewerbswidrig?

Vergleich mit Markenprodukten: Zulässig oder wettbewerbswidrig?

Als Shopbetreiber den anspruchsvollen Kunden von heute zu einem Kauf zu motivieren, gestaltet sich in Anbetracht der enormen Konkurrenz am Markt nicht immer einfach. Insbesondere wenn es sich bei den vertriebenen Produkten nicht um Markenprodukte handelt, sondern um Artikel unbekannter Hersteller, sind Kunden besonders vorsichtig und noch schwerer von einem Kauf zu überzeugen. Oftmals sind diese Produkte qualitativ jedoch kaum von vergleichbaren Markenprodukten zu unterscheiden, so dass Shopbetreiber potentiellen Kunden irgendwie klar machen müssen, dass es sich um ebenso gute Ware handelt, nur mit anderem Namen eben. Daher liegt es nahe, auf die vergleichbare Qualität aufmerksam zu machen, indem man das Konkurrenzprodukt in der Werbung nennt. Wie steht es um die rechtliche Zulässigkeit dabei? Ist ein Vergleich mit Markenprodukten erlaubt?