Sofortüberweisung: Als einzige kostenlose Zahlungsart erlaubt?

Sofortüberweisung: Als einzige kostenlose Zahlungsart erlaubt?

Shopbetreiber dürfen ihren Kunden nur Gebühren für Zahlungsarten auferlegen, wenn sie gleichzeitig mindestens eine gängige kostenlose Variante im Checkout anbieten. Start.de, eine Gesellschaft der Deutschen Bahn, führte jetzt beim Kauf von Reiseticket lediglich den Payment-Dienstleister Sofortüberweisung als kostenfreie Option. Alle anderen Paymentarten wiesen Kosten auf. Ist das rechtlich zulässig?