Abbruchjäger bei eBay: BGH vor wichtiger Entscheidung
Neben Händlern und Verbrauchern finden sich auf dem Marktplatz eBay auch sogenannte Abbruchjäger. Diese bieten mit niedrigen Beträgen auf Auktionen und hoffen dann auf einen Abbruch durch den Verkäufer, da dieser befürchtet, nicht die gewünschte Summe mit seinem Angebot erzielen zu können. Verkaufsabbrüche sind jedoch nur in seltenen Fällen erlaubt. Daraus wollen die Abbruchjäger Profit schlagen. Bricht der Anbieter den Verkauf vorzeitig ab, klagen Abbruchjäger anschließend auf Schadensersatz. Einige dieser Fälle sind dabei bereits vor Gericht gelandet, bisher konnte jedoch noch von keiner Instanz ein Rechtsmissbrauch durch die Abbruchjäger festgestellt werden. Das könnte sich jetzt durch ein anstehendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ändern.