Anfang des neuen Jahres erwartet Händler in der Regel eine Vielzahl von Rücksendungen aus dem Weihnachtsgeschäft. Ganz so einfach haben es Kunden mit einer Retour heute jedoch nicht mehr. Seit dem neuen Widerrufsrecht, das am 13. Juni letzten Jahres eingeführt wurde, können Kunden nicht mehr kommentarlos ungewollte Produkte an den Händler zurückschicken. Bisher reichte eine Nicht-Annahme des Pakets an der Haustür oder ein einfaches Retounieren ohne Erklärung.
Rücksendungen mit Widerrufserklärung
Was müssen Verbraucher heute also bei Rücksendungen beachten? Warenretouren müssen nun ein eindeutiges Schreiben des Kunden beinhalten, das den Widerruf erklärt. Kunden können dabei selbst eine Erklärung erstellen, Vorlagen des Händlers nutzen oder zumindest eine E-Mail an diesen schreiben, worin sie den Widerruf erklären. Einen Grund für die Rückgabe der Ware müssen Verbraucher jedoch nach wie vor nicht angeben.
Die neue Regelung vereinfacht Shopbetreibern den Umgang mit Rücksendungen. Waren bisher unkommentierte Retouren oft nicht eindeutig, da es sich ja auch um einen Umtausch oder eine Reparatur handeln konnte, klären die beiliegenden Schreiben der Kunden schnell und einfach, was mit der Rücksendung passieren soll.
Beweislast beim Kunden
Kunden sollten sich vorab gut überlegen, wie sie die Widerrufserklärung abgeben wollen, da die Beweislast für den rechtzeitig abgesendeten Widerruf bei ihnen liegt. Laut Gesetz haben Kunden dafür europaweit 14 Tage Zeit. Generell sei Verbrauchern das Beilegen des Widerrufs zur Rücksendung geraten, da sie hierbei einen Einlieferungsbeleg erhalten, der die Absendung des Pakets und des Widerrufs nachweist. Bei einer Erklärung per E-Mail kann es vorkommen, dass Händler hierauf keine Bestätigungsmail versenden und so die Gefahr eines Fristablaufs besteht, ohne dass der rechtzeitige Widerruf durch den Kunden nachgewiesen werden kann. Noch schwerer nachzuweisen ist der Widerruf per Telefon. Kunden sollten, soweit es geht, darauf verzichten.
Händler mit Zurückbehaltungsrecht
Händlern wird die Verarbeitung von Rücksendungen durch die neue Gesetzgebung deutlich vereinfacht. Zusätzlich erhalten sie zudem ein neues Zurückbehaltungsrecht. Shopbetreiber können jetzt mit der Rückerstattung des Kaufpreises solange warten, bis die Retour bei ihnen angekommen ist oder vom Kunden nachgewiesen wurde. Ein Kauf auf Vorkasse sollten Verbraucher daher im besten Fall nur noch bei vertrauenswürdigen Händlern vornehmen, um etwaige finanzielle Risiken zu vermeiden.