Zusatzgebühren für Zahlungsarten bei Online-Bestellungen dürfen nicht erst im Bestellprozess genannt werden. Sie müssen bereits auf der Übersichtsseite angegeben werden, auf der alle verfügbaren Zahlungsarten aufgeführt sind. Das hat kürzlich das LG Hamburg entschieden. Im konkreten Fall tauchten bei Abschluss einer Bestellung zusätzliche Kosten in Form eines sogenannten Übermittlungsentgelts für eine Nachnahmesendung auf, obwohl auf der Übersichtsseite für die Kosten des Versands bereits eine Gebühr aufgeführt war. Das LG Hamburg entschied, dass der Hinweis auf das Übermittlungsentgelt zu spät erfolgte, da dadurch die auf der Übersichtsseite genannten Kosten für die Nachnahme falsch seien.
blog.shopauskunft.de
Shopauskunft.de ist Deutschlands große Bewertungsplattform für Online-Shops. Seit 2006 sammelt Shopauskunft.de Bewertungen über Online-Shops und sorgt so für mehr Vertrauen im Online-Handel.
Mit unserem Blog versorgen wir Shops mit interessanten und relevanten Themen rund um den E-Commerce.
Kategorien
- Bewertercenter (2)
- Händlercenter (9)
- Interviews (1)
- News (223)
- Recht (133)
- Studien (229)
- Tipps (106)
- Trends (82)
- Uncategorized (45)
Suche
Letzte Artikel
- Reputationsschutz: Wie du deinen Online-Ruf aktiv verteidigst
- Shopware 6 und Shopauskunft: Interview mit dem Entwickler des Shopware 6-Plugins
- 5 Reputationsrisiken für Online-Händler – und wie du sie vermeidest
- Reputation Score: Warum dein digitaler Ruf zählt und wie du ihn verbesserst
- Produktupdates Shopauskunft für das 1. Quartal 2025