Online-Bewertungen sind ein unverzichtbares Marketing-Tool für Händler, um die Aufmerksamkeit von Kunden gewinnen zu können. Damit sie gute Bewertungen von Usern erhalten, müssen sie jedoch einen strengen rechtlichen Rahmen beachten. Die Wettbewerbszentrale mahnte jetzt einen Händler ab, weil dieser über Gutscheinwerbung versuchte, einen Kunden zu einer guten Bewertung zu bewegen. Worauf sollten Händler bei Gutscheinwerbung achten?

Bewertungen als starker Kaufimpuls

Gute Bewertungen zeigen Usern, dass sie nicht nur eine hohe Qualität erwarten können, sondern auch einen vertrauenswürdigen Shop vor sich haben. Es ist daher nicht verwunderlich, dass eine Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom herausgefunden hat, dass Kundenwertungen für Verbraucher im Online-Shopping das wichtigste Entscheidungskriterium sind. Dabei gaben 2 von 3 Studienteilnehmern an, Kundenbewertungen zu nutzen, um das richtige Produkt und den richtigen Shop auszumachen. Die Meinung von Freunden und Kollegen war dagegen nur für jeden zweiten Befragten wichtig.

Insbesondere bei Amazon sind Händler darauf angewiesen, dass sie eine hohe Bewertung haben, die sich im Bereich 4,0 und besser abspielt. Händler mit weniger Sternen kämpfen oft darum, Kunden für sich gewinnen zu können.

Wettbewerbszentrale mahnt Amazon-Händler ab

Wie weit Händler für die Gewinnung von positiven Bewertungen gehen dürfen, hat die Gutscheinwerbung eines Elektronikhändlers gezeigt. Dieser hatte einem Kunden im Rahmen einer Bestellung auch einen Gutschein zugeschickt. Sollte der Käufer eine gute Bewertung für das Produkt abgeben, erhalte er eine Erstattung von 15 Euro. Das stieß der Wettbewerbszentrale sauer auf, so dass sie den Händler abmahnte.

Irreführende Gutscheinwerbung

Gutscheine können Käufern einen Anreiz liefern, eine Bewertung abzugeben. Das ist rechtlich zulässig. Erhalten sie den Wert des Gutscheins jedoch nur, wenn sie eine gute Bewertung abgeben, ist das wettbewerbswidrig. Denn: Dann steht nicht mehr die Zufriedenheit des Kunden im Mittelpunkt, sondern die finanzielle Motivation, einen Rabatt zu erhalten. Kunden, die auf dieser Basis eine Bewertung abgeben, könnten andere Kunden über die tatsächliche Qualität eines Produkts täuschen. Der Elektronikhändler verpflichtete sich daher, künftig derartige Gutscheinwerbung zu unterlassen. So kam es nicht zu einem gerichtlichen Prozess.

Darauf sollten Händler bei Gutscheinwerbung achten

Fälle wie dieser sind kein Einzelfall. Die Wettbewerbszentrale berichtet von einem weiteren Fall, indem ein Arzt seiner Patientin nach einer Augenlaser-OP eine hochwertige Sonnenbrille gab, die sie behalten dürfe, wenn sie ihm eine gute Bewertung auf dem Arztbewertungsportal Jameda schreibe. Das war ebenfalls ein wettbewerbswidriges Vorgehen. Was heißt das für die Praxis? Shop-Betreiber dürfen Kunden für eine positive Bewertung belohnen. Die Bewertung muss dann schlichtweg einen Hinweis auf die Bezahlung enthalten. Einfacher ist es, wenn Händler mit vorheriger Einwilligung des Kunden eine Bewertung anfragen, ohne dabei eine positive Einschätzung zu verlangen.