Auch wenn der Amazon Marketplace für Shopbetreiber einen zweiten, wirksamen Absatzkanal darstellt – ganz einfach und sorgenfrei ist der Umgang mit dem Portal nicht. Besonders heikel sind dabei die Vorgaben von Amazon, dass jeder Artikel nur einmal angelegt werden darf und weitere Händler, die dieses Produkt ebenfalls verkaufen, dieselbe Produktdetailseite verwenden müssen. Auf diese Weise will Amazon Dubletten im System vermeiden. Was passiert aber, wenn ein Händler einfach das Produkt noch einmal anlegt? Ist das abmahnbar?
Anhängen oder Anlegen?
Amazon verwirrt Shopbetreiber nach wie vor: Dürfen sich Konkurrenten an die bestehenden Fotos und Markennamen von anderen Händlern im System anhängen? Eigentlich schreibt Amazon das vor, damit die Plattform übersichtlich bleibt und Kunden die Preise schnell und einfach vergleichen können. Hierfür hat es jedoch auch bereits Abmahnungen für Shops gehagelt. Was passiert aber, wenn Händler dieselbe Seite noch einmal anlegen?
Das hat jetzt ein Händler in großem Stile probiert und sich für 10.000 bereits bestehende Artikel eigene EAN besorgt. So wurden die Artikel nicht mit den Angeboten anderer Händler zusammengeführt. Das Resultat: Suchten Kunden nach einem der Artikel, sah es so aus, als ob dieser der einzige Anbieter sei. Auch wenn Amazon hier nicht oder nicht unmittelbar darauf reagieren sollte, dieses Vorgehen könnte eine Irreführung von Verbrauchern darstellen. Denn: Nutzer gehen davon aus, dass auf der Artikelseite alle Shops geführt werden, die das Produkt anbieten. Findet sich jedoch nur der eine Händler, gehen sie davon aus, dass es keine weiteren Angebote dazu gibt. Das hat das OLG Hamm in einem Urteil Ende letzten Jahres bestätigt (20.10.2016 / Az.: I-4 U 80/16).
Natürlich können User über die Amazon-interne Suche auch die anderen Anbieter finden. Das hat jedoch keinen Einfluss darauf, dass auf den neu angelegten Produktseiten überall nur der eine Händler zu finden ist. Insbesondere, wenn User per Mail oder Messenger den Link zu einer der Produktseiten erhalten, glauben sie, dass es dazu nur ein Angebot gibt.
Amazon Marketplace: Worauf sollten Händler achten?
Händler sollten auf dem Amazon Marketplace in keinem Fall eine neue Produktseite anlegen, wenn es den Artikel bereits im Sortiment von Amazon gibt. Für das Anhängen an andere Angebote wiederum gibt es nach wie vor kein risikofreies Patentrezept, da u.a. das Mitverwenden von geschützten Produktfotos auch zu einer Abmahnung führen kann. Es bleiben also weiter Fragen offen: Welche vorangelegten Infos und Bilder dürfen Händler übernehmen? Und wer haftet, wenn ein Händler auf der für alle Anbieter geltenden Produktseite eine Information ändert und so falsche Angaben macht?