Kunden eine Reihe von verschiedenen Zahlungsarten anzubieten, gilt mittlerweile als Standard in guten Webshops. Dass man als Shopbetreiber dabei jedoch nicht jede Variante ohne Zusatzkosten an Verbraucher weitergeben kann, ist nachvollziehbar. Unter welchen Voraussetzungen aber dürfen sie Zusatzgebühren erheben?
Zusatzgebühren für Zahlungsarten: Wann erlaubt?
Ein Flugbuchungsportal bot seinen Kunden im Checkout verschiedene Zahlungsarten an. Bei bestimmten Varianten wurde der Gesamtpreis teurer, da eine zusätzliche Gebühr vom Portal erhoben wurde. Diese lag je nach Zahlungsart zwischen 0,76 Euro und 23,64 Euro, womit die teuerste Variante mehr als die Hälfte des gebuchten Flugpreises kosten sollte. So mussten User sowohl für gängige Zahlungsmittel wie Sofortüberweisung (4 Euro), Visa und Mastercard Kreditkarte (8,32 Euro) und PayPal (23,64 Euro) Gebühren draufzahlen. Lediglich die Payment-Optionen Viabuy Prepaid MasterCard und Visa Entropay waren kostenfrei.
Das Unternehmen wurde daraufhin verklagt, weil es Verbrauchern keine gängige und zumutbare Zahlungsart anbot, zu der keine Entgelte anfielen. Weiterhin wurden die anfallenden Gebühren als viel zu hoch eingestuft, da diese lediglich so hoch liegen dürfen, wie die Kosten, die dem Unternehmen selbst entstehen.
Zumutbares Zahlungsmittel Pflicht
Das Landgericht Hamburg stufte die beiden kostenfreien Payment-Varianten Viabuy Prepaid MasterCard und Visa Entropay als nicht in Deutschland üblich sein. Daher war es unzulässig, für die anderen Zahlungsmittel Gebühren zu verlangen. Shopbetreiber dürfen also keine Entgelte für Zahlungsarten verlangen, wenn nicht mindestens eine gängige und zumutbare Variante kostenlos im Checkout angeboten wird. Dazu zählen laut des Gerichts unter anderem Lastschrift, Visa Kreditkarte und Überweisung.
Überhöhte Gebühren unzulässig
Darüber hinaus dürfen die Gebühren nicht höher liegen als die Kosten, die dem Unternehmen selbst entstehen. Das bestätigte das Gericht und wies daher die auf dem Flugbuchungsportal veranschlagten Entgelte ebenfalls als unzulässig aus.
Vorsicht vor landesspezifischen Gesetzen
Je nach Land kann es jedoch auch gänzlich verboten sein, Gebühren für Zahlungsarten zu verlangen. In Österreich ist es beispielsweise untersagt, unabhängig vom Zahlungsmittel, Gebühren zu nehmen.