Amazon und eBay sind eine Macht im E-Commerce. Viele Verbraucher steuern bei ihrer Online-Shopping-Tour zuerst die großen Marktplätze an, um sich einen Überblick über Angebot und Preise zu verschaffen. Das merken mittelständische und vor allem kleine Händler. Sie haben oft Mühe, Kunden für sich zu gewinnen. Diese monopolähnliche Stellung ist dem Bundeskartellamt mittlerweile ein Dorn im Auge. Daher arbeitet das Amt daran, die Handelsstrukturen im E-Commerce mitzubestimmen und so den weniger finanzkräftigen Händlern bessere Umsätze zu ermöglichen. Was konnte das Bundeskartellamt bisher erreichen?
Marktplätze: Fluch und Segen für kleine Händler
Die Marktplätze Amazon und eBay sind für kleinere Händler Fluch und Segen zugleich. Auf der einen Seite ermöglichen die Plattformen, mit wenig Aufwand eine breitere Userschaft zu erreichen. Auf der anderen Seite kauft kaum ein Kunde direkt bei kleineren Onlineshops ein, ohne vorher die Produkte auf Amazon oder eBay überprüft zu haben.
Das will das Bundeskartellamt tun
Um der Macht der Marktplätze entgegenzuwirken, will das Bundeskartellamt Beschränkungen für kleinere Shops aufheben. Im überregulierten E-Commerce kämpfen Händler mit zahlreichen Hindernissen, die ihnen keinen freien Handel erlauben. Das Amt will daher vor allem mehr Flexibilität in den Online-Handel bringen. Dabei setzt die Behörde insbesondere an den Vertriebsstrukturen des E-Commerce an.
In der Praxis behindern diese kleine Händler in vielerlei Hinsicht. So sehen es vor allem Markenanbieter nicht gern, wenn Händler ihre Produkte bei Amazon oder eBay vertreiben. Daher untersagen sie den Händlern den Verkauf auf diesen Plattformen. Einige Marken geben ihre Produkte erst gar nicht an kleinere Händler heraus. Oftmals sind diese Vertriebsbeschränkungen jedoch nicht die Idee der Markenhersteller allein. Um ihre Plattform attraktiv zu halten, hat Amazon bspw. mit vielen Herstellern den Deal geschlossen, dass andere Händler die Produkte bei Amazon nicht verkaufen dürfen.
Auf diese Praxis sind mittlerweile jedoch die deutschen Gerichte aufmerksam geworden. So gab es eine Reihe von Entscheidungen, die dieses Vorgehen nicht mehr erlaubt. Diese Art der Vertriebsbeschränkungen dürfen Marken nur noch vorgeben, wenn ein konkreter Grund vorliegt. Genau hier will das Bundeskartellamt weiter ansetzen. Man will alle unzulässigen Vertriebsbeschränkungen ausmachen und abschaffen.
Das will das Bundeskartellamt erreichen
Das Ziel des Bundeskartellamts ist klar: Kleine Händler sollen sich frei aussuchen können, wo sie ihre Produkte anbieten wollen. Dabei sollen sie alle Preissuchmaschinen und Drittplattformen nutzen dürfen. Haben sie Zugriff auf alle im E-Commerce verfügbaren Kanäle, können sie ihre Umsätze steigern.
Status quo
Wie sieht der aktuelle Stand aus? Was konnte das Bundeskartellamt bisher erreichen? Händlern ist es mittlerweile erlaubt, Schultornister von Scout über eBay zu vertreiben. Auch Vertriebsauflagen, die die Sportfirma Ascis ausgegeben hatte, wurden für unzulässig erklärt. Erste Erfolge konnten also eingefahren werden.