Das aktuell bestehende Widerrufsrecht wird von Verbrauchern häufig genutzt, wenn online bestellte Ware nicht gefällt. Insbesondere im Fashion-Segment, wo oft verschiedene Größen oder Farben geordert werden, um dann die nicht passenden Kleidungsstücke wieder zurückzusenden, wird die Retourmöglichkeit von Kunden wahrgenommen. Das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht erlaubt dieses Vorgehen. Aktuell liegt die Rückgabequote beim Online-Shopping in etwa bei 10-16 Prozent. Konsumenten, die jedoch zu häufig bestellte Artikel wieder an Shops zurücksenden, müssen mit einer Kontosperrung rechnen. Amazon hat in vergangener Zeit aus diesem Grund mehrfach die Konten von Kunden gesperrt.
Gegen diese Kontosperrungen hat die Verbraucherzentrale jetzt Klage eingereicht. Bereits im letzten Jahr hatte die Verbraucherzentrale NRW Amazon aufgrund von mehreren Kontosperrungen abgemahnt, nun soll eine Klage dieses verbraucherunfreundliche Vorgehen unterbinden. Amazons bisherige Reaktion auf die Schritte der Verbraucherzentrale äußert sich in einer Zurückweisung der Vorwürfe, die darauf verweisen, dass es sich bei den erfolgten Kontosperrungen um Einzelfälle handelt.
Kontosperrungen trotz gesetzlichem Widerrufsrecht zulässig?
Das zuständige Gericht wird sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob die von Amazon veranlassten Kontosperrungen trotz des für Verbraucher bestehenden Widerrufrechts zulässig sind. Generell ist es Online-Händlern erlaubt, sich ihre Kunden auszusuchen und Geschäfte mit bestimmten Verbrauchern zu verweigern. Daher ist es grundsätzlich auch Amazon erlaubt, Kunden, die eine hohe Retourquote aufweisen und den Händler damit viel Geld kosten, nicht weiter mit Ware zu beliefern und daher die Konten zu sperren.
Die Verbraucherzentrale beklagt jedoch eine Sperrung der Kundenkonten ohne Vorwarnung, was sie als kundenfeindliches Verhalten wertet, das das gesetzliche Widerrufsrecht aushebelt. Vor einer Kontosperrung sei eine Vorwarnung notwendig, um Kunden auf die Gefahr einer Kontosperrung hinzuweisen. Darüber hinaus wirft die Verbraucherzentrale Amazon auch vor, Kontosperrungen aufgrund des Retourverhaltens in den AGB nicht eindeutig zu regeln. Auch hier weist Amazon die Vorwürfe zurück und erklärt, dass die zur Verfügung gestellten AGB klar zeigen, dass es sich bei Amazon um einen Onlineshop für Verbraucher handele, die in haushaltsüblichen Mengen bestellen und die Kontosperrungen nur nach umfassender Prüfung vorgenommen worden seien.
Wie das Gericht entscheiden wird, bleibt abzuwarten, da in diesem Fall unklar ist, ob Kontosperrungen einer Vorwarnung bedürfen und ob es sich tatsächlich um sorgfältig geprüfte Einzelfälle handelt.