Der Online-Handel boomt. Das Resultat: Shop-Betreiber verschicken jedes Jahr mehr Pakete und damit mehr Verpackung an den Kunden. Das hat auch erhebliche Auswirkungen auf unsere Umwelt. Der Gesetzgeber sah sich somit gezwungen, aktiv gegen Plastik- und Verpackungsmüll in der Bundesrepublik vorzugehen. Seit dem ersten Januar gilt daher das neue Verpackungsgesetz. Worauf müssen Händler jetzt achten?

Anmeldepflicht im Register „Lucid“

Bereits bis zum ersten Januar mussten sich alle Händler und Unternehmen, die verpackte Waren für den Endverbraucher in Deutschland erstmalig in den Verkehr bringen, im Register „Lucid“ anmelden. Das Register ist öffentlich einsehbar und verlangt von Händlern ein individuelles Lizenzentgelt. Händler, die sich nicht angemeldet haben, dürfen keine verpackten Produkte mehr verkaufen.

Damit sich Händler an diese Vorgabe halten, soll zum einen die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überprüfen, ob es Shops gibt, die Ware verkaufen, obwohl sie nicht bei Lucid nicht registriert sind. Zum anderen können sich auch Unternehmen untereinander kontrollieren. Sie können dann Abmahnungen aussprechen.

Diese Strafen drohen Händlern

Halten sich Händler nicht an die im Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Pflichten, drohen ihnen hohe Bußgelder. So legt das Gesetz fest, dass Verstöße mit bis zu 200.000 Euro Strafe geahndet werden können. Wie bei der Datenschutz-Grundverordnung will der Gesetzgeber also auch hier über empfindliche Strafsummen Händler zu einem rechtskonformen Verhalten bringen.

Das soll das Verpackungsgesetz bewirken

Um den steigenden Verpackungsmüll zu bekämpfen, sollen die durch das Register eingenommenen Gelder in das Recycling von Verpackungen fließen. Bisher steht nicht ausreichend Geld zur Verfügung, um hier entscheidende Schritte gehen zu können. Als Ziel hat das Verpackungsgesetz vorgegeben, dass Deutschland 58,5 Prozent seines Kunststoffs recycelt. Bisher werden lediglich 36 Prozent erreicht. Bis 2022 soll sich Deutschland dann weiter steigern und auf einen Wert von 63 Prozent kommen. Auch für Glas, Eisen, Papier und Aluminium gibt das Gesetz Zahlen vor: So sollen hier 80 Prozent recycelt werden. 2022 dann 90 Prozent.

Wie kann Deutschland das in der Praxis erreichen?

Um Händler für die ehrgeizigen Ziele zu motivieren, richtet sich das Lizenzentgelt, das sie im Register entrichten müssen, danach, wie ökologisch und recycelbar ihre eingesetzten Verpackungen sind. Dabei gilt: Je umweltfreundlicher die Verpackungen sind, desto weniger müssen sie zahlen. Unterm Strich sollen Shop-Betreiber dazu gebracht werden, kleinere Verpackungen aus besser recycelbaren Materialien zu verwenden.