Unter dem Druck der Konkurrenz erfinden Online-Portale immer neue Methoden, um Verbraucher möglichst schnell zu einem Kaufabschluss zu bringen. Dabei haben sich mittlerweile verschiedene Mechaniken dieses sogenannten Pressure Selling etabliert, auf die kaum ein Onlineshop verzichtet. Die Verbraucherzentrale Bayern kritisiert diese Methoden. Welche Tricks nutzen Shop-Betreiber, um User zu einem Kauf zu bewegen? Und wie steht der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Pressure Selling?

So nutzen Online-Portale Pressure Selling

Online-Portale greifen auf ein Repertoire verschiedener Mechanismen zurück, um Verbraucher zu einem schnellen Klick auf den Bestellbutton zu bewegen. Besonders oft nutzen sie dabei die zeitliche Begrenzung von Angeboten. 55 Prozent der Kunden im Netz fühlen sich davon unter Druck gesetzt. Daneben nutzen Online-Portale weitere Tricks wie die Anzeige, dass nur noch eine bestimmte Zahl an Artikeln verfügbar ist. Im Durchschnitt fühlen sich 38 Prozent der Verbraucher vom Pressure Selling dazu gedrängt, einen Kauf abzuschließen. Das fand eine Umfrage der Verbraucherzentrale Bayern heraus.

Für Kunden schmälert Pressure Selling das Einkaufserlebnis. Sie haben das Gefühl, sich nicht ausreichend über eine Bestellung informiert zu haben, wenn sie auf den Kaufbutton klicken. So gaben die Studienteilnehmer in der Umfrage der Verbraucherzentrale an, dass sie nicht das Gefühl haben, bei den Vertragsbedingungen ihres Kaufs und möglichen Konkurrenzangeboten ausreichend Bescheid zu wissen.

Was empfiehlt die Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale Bayern rät Usern, sich von den Tricks der Online-Portale bei ihrer Kaufentscheidung nicht beeinflussen zu lassen. Sie sollten in Ruhe die Preise verschiedener Shops vergleichen. In der Regel würden sie so auf anderen Plattformen bessere Angebote finden.

Darüber hinaus mahnt die Verbraucherzentrale, dass es wettbewerbswidrig sei, beim Pressure Selling unwahre Angaben beispielsweise zum Lagerbestand eines Artikels zu machen. Onlineshops würden so Kunden täuschen und zu einem voreiligen Kauf verleiten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will daher strengere EU-Gesetze. So sollten Onlineshops verpflichtet sein, bereits bei der Gestaltung ihrer Angebote die Interessen der Kunden zu erfüllen. Es könne nicht sein, dass weiter Gerichte in Einzelfällen darüber entscheiden müssen, ob eine Verkaufstaktik rechtlich zulässig ist.