Da sich Verbraucher und Shopbetreiber im E-Commerce nicht immer einig sind, landen regelmäßig verschiedene Streitigkeiten vor Gericht. Um beiden Parteien künftig einen einfachen und schnellen Weg der außergerichtlichen Streitschlichtung zu ermöglichen, startet jetzt am 15. Februar die sogenannte Online-Plattform zur Streitbeilegung, kurz OS-Plattform. Über die Kosten des von der EU ins Leben gerufenen Projekts ist bisher kaum etwas bekannt, so dass sich Online-Shopper und Händler fragen, was eine Online-Streitbeilegung denn nun kosten wird.

Wie funktioniert die OS-Plattform?

Für ein besseres Verständnis: Wie läuft eine derartige Online-Streitbeilegung künftig ab? Auf der OS-Plattform können sowohl Händler als auch Verbraucher Beschwerden über den jeweils anderen elektronisch einreichen. Der jeweilige Vertragspartner wird darauf über die Beschwerde informiert. Stimmt dieser einer Online-Streitbeilegung zu, ist ein Streitschlichter hinzuzuziehen, der den beiden Parteien über die OS-Plattform vermittelt oder angeboten wird. Die dann vorgenommene „Alternative Streitbeilegung“ wird dann jedoch nicht von der EU selbst, sondern von unabhängigen Streitschlichtern aus den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten vorgenommen. Damit erweist sich die OS-Plattform lediglich als das Bindeglied von Streitparteien und Streitschlichter.

Online-Streitbeilegung: Reine Nutzung der Plattform kostenfrei

Welche Kosten sind nun bekannt für die Streitschlichtung und welche sind u.U. bereits absehbar? Allein durch die reine Nutzung der OS-Plattform selbst fallen weder für Händler noch für Verbraucher Kosten an. Erst bei Inanspruchnahme der „Alternativen Streitbeilegung“ können Kosten auf die Parteien zukommen.

Online-Streitbeilegung: Kosten für Händler

Wann könnten Händler also zur Kasse gebeten werden? Wünschen sie selbst eine Alternative Streitbeilegung oder nehmen sie den Vorschlag eines Verbrauchers zur Streitbeilegung an, wird die Angelegenheit an eine nationale AS-Stelle weitergeleitet. Erst durch die Behandlung des Falls durch eine Streitschlichtungsstelle können also Kosten anfallen. Wie hoch die Kosten dabei für Händler liegen, hängt vom jeweiligen Fall ab. Damit Händler jedoch nicht blind ein derartiges Verfahren eingehen müssen, bietet sich die Möglichkeit, sich vorab zusammen mit dem Verbraucher auf eine AS-Stelle zu einigen, deren Kosten bekannt sind.

In Deutschland würde die Alternative Streitbeilegung nach den Gegebenheiten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes erfolgen, das die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Kosten beinhalten wird. Das Gesetz wird jedoch aller Voraussicht nach erst im nächsten Jahr in Kraft treten. Eine genaue Angabe zu den Kosten für Händler kann hier also noch nicht getroffen werden. Bisher bekannt sind nur die Kosten der Auffangschlichtungsstellen, also die Universalschlichtungsstellen der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten. Diese betragen für Händler maximal 380 Euro bei Streitwerten über 2000 Euro. Die geringsten Kosten liegen bei 190 Euro bei einem Streitwert bis einschließlich 100 Euro.

Online-Streitbeilegung: Grundsätzlich keine Kosten für Verbraucher

Verbraucher haben in der Regel keine Kosten zu tragen, kommt es zu einer Alternativen Streitbeilegung. Sie müssen lediglich etwas zahlen, wenn es sich um eine Schlichtung zwischen zwei Verbraucher-Parteien handelt und sie zuvor auf die anstehenden Kosten hingewiesen wurden. Wie hoch diese Kosten dann liegen, dürfte erneut von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Darüber hinaus können Kosten auf Verbraucher zukommen, wenn der Antrag zur Alternativen Streitschlichtung als missbräuchlich eingestuft wird. Dann kann von dem Verbraucher ein Entgelt von höchstens 30 Euro verlangt werden.

Fehlende Motivation für Händler zur Nutzung der Streitbeilegung?

Fassen wir zusammen: Nur für die Nutzung der OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung fallen weder für Händler noch für Verbraucher irgendwelche Kosten an. Kommt es zu einer Alternativen Streitbeilegung durch eine AS-Stelle, entstehen dem Verbraucher grundsätzlich keine Kosten, Händler können jedoch bereits jetzt damit planen, ihre Kasse dafür zu öffnen. Wie hoch die Kosten liegen werden, ist mangels bestehender AS-Stellen und Verfahrensordnungen noch nicht absehbar. Lediglich die Kosten der Universalschlichtungsstellen der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten geben einen ersten Eindruck, welche Werte infrage kommen könnten.

Fraglich bleibt hier bis jetzt, warum die Plattform bereits jetzt startet, obwohl das entsprechende Gesetz in Deutschland erst 2017 in Kraft tritt. Was passiert bis dahin mit den eingehenden Streitfällen, wenn noch keine Schlichtungsstellen in Deutschland tätig sind? Weiterhin ist auch keine Motivation erkennbar, warum Händler sich überhaupt auf die Alternative Streitbeilegung einlassen sollten. Da durch die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle in jedem Fall Kosten auf sie zukämen, ist es eher unwahrscheinlich, dass Händler diesem freiwilligen und kostenpflichtigen Verfahren zustimmen würden.