Der Käuferschutz von PayPal ist einer der wesentlichen Gründe, warum Verbraucher beim Onlinekauf auf den Zahlungsdienstleister setzen. Der BGH hat diesen in einer Verhandlung am letzten Mittwoch genauer unter die Lupe genommen. Wir zeigen, was sich für Verbraucher und Händler ändert.

So funktioniert der Käuferschutz von PayPal

Wenn Verbraucher online Ware bestellen und diese nicht beim ihnen ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht, können sie bei PayPal den sogenannten Käuferschutz beanspruchen. Dieser sorgt dafür, dass PayPal den gezahlten Kaufpreis zurückerstattet – und damit das Konto des Händlers belastet. Der BGH musste sich jetzt mit der Frage beschäftigen, ob Verkäufer auch dann noch klagen dürfen, wenn der Kaufpreis bereits wieder an den Kunden von PayPal zurücküberwiesen wurde.

Das war passiert

Vorhergegangen waren zwei Fälle, in denen der Käuferschutz griff. In der ersten Auseinandersetzung hatte ein Kunde auf eBay ein Handy gekauft. Dieser bezahlte das Smartphone über PayPal. Das unversicherte Paket kam beim Kunden jedoch nie an, so dass dieser im Rahmen des Käuferschutzes von PayPal die Rückerstattung des Kaufpreises beantragte. Der Zahlungsdienstleister erstattete daraufhin dem Kunden das Geld und belastete somit das Konto des Händlers. Dieser wiederum verlangte dann wieder die Zahlung des Kaufpreises vom Kunden. In zweiter Instanz des Landgerichts Essen erhielt der Händler Recht.

In einem zweiten Verfahren hatte ein Kunde seine Ware zwar erhalten, diese entsprach jedoch nicht der Artikelbeschreibung des Händlers. Daraufhin beantragte der Kunde auch hier die Rückerstattung des Geldes bei PayPal, der der Zahlungsdienstleister nachkam. Der Händler klagte auf Kaufpreiszahlung, verlor jedoch in zwei Instanzen, da der Kaufpreisanspruch laut der Gerichte bereits mit der Gutschrift auf dem PayPal-Konto des Käufers erloschen war.

BGH ändert Käuferschutz nicht

Der BGH hatte sich nun mit der Frage auseinander zu setzen, ob Händler nach Rückerstattung des Kaufpreises an den Kunden durch PayPal überhaupt noch klageberechtigt sind. Das Gericht beantwortete diese Frage mit einem klaren „Ja“. Das hat für die Praxis von Verbraucher und Verkäufer jedoch keine Auswirkungen. Denn: Die Entscheidung ändert nichts am Käuferschutz von PayPal. Sie bestätigt lediglich, dass Verkäufer auch nach Rückerstattung des Kaufpreises durch PayPal weiter auf Zahlung des Kaufpreises klagen können. Das sagen auch die AGB von PayPal: Darin heißt es, dass eine Entscheidung im Käuferschutzverfahren die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag zwischen Händler und Käufer nicht berührt. Das heißt konkret: Der Käuferschutz schützt Verbraucher vor betrügerischem Handeln und unsicheren Transaktionen, beugt jedoch nicht Klagen vor. Wenn Kunden also zu Unrecht ihr Geld zurückgefordert haben, können Verkäufer ihren Anspruch nach wie vor gerichtlich durchsetzen.

Die Entscheidung des BGH bedeutet daher folglich nur, dass Händler nun mit Sicherheit wissen, dass sie ihr Geld einklagen können, wenn sich Kunden den Kaufpreis zu Unrecht über den Käuferschutz zurückgeholt haben. Der Käufer ist bei PayPal also weiter geschützt wie zuvor, denn das Prozessrisiko im Falle einer Gerichtsverhandlung trägt weiterhin der Verkäufer.