Seit gestern gilt die Geoblocking-Verordnung in der EU. Diese soll das Einkaufen im Ausland für Verbraucher einfacher und vor allem fairer machen. Was ändert die Verordnung? Und worauf müssen Online-Händler jetzt achten?

So funktionierte grenzüberschreitendes Shopping bisher

Kunden, die einen ausländischen Onlineshop aufgesucht haben, wurden in der Regel auf die Seite ihres Herkunftslandes umgeleitet. Wollte also beispielsweise ein deutscher Kunde einen Tisch bei einem spanischen Onlineshop bestellen, wurde dieser oftmals auf die deutsche Variante der Seite umgeleitet. Auf diese Weise haben Händler verhindert, dass Kunden ein Produkt im Ausland günstiger kaufen können. Das nennt sich Geoblocking. Ein Drittel aller Shops in der EU hat dies praktiziert.

Dazu verpflichtet die Geoblocking-Verordnung

Damit ist jetzt Schluss. Händler dürfen Verbraucher nicht mehr auf die Webseite in ihrem Herkunftsland umleiten, wenn sie das nicht wollen. Shop-Betreiber müssen allen Verbrauchern in der EU Waren und Dienstleistungen zu den gleichen Konditionen zur Verfügung stellen.

Das bedeutet die Geoblocking-Verordnung für die Praxis

Händler müssen jetzt zwar überall in der EU die gleichen Preise anbieten. Sie müssen aber nicht an Kunden in jedem Land liefern. Gerade für kleine Händler wäre das oftmals ein zu großer und vor allem kostspieliger Aufwand. Kunden können die Ware jedoch beim Händler selbst abholen oder einen Transportdienstleister beauftragen.

Darüber hinaus müssen Händler es Kunden auch ermöglichen, mit einer ausländischen Kredit- oder Debitkarte bezahlen zu können. Das heißt nicht, dass Shop-Betreiber jetzt mehr Zahlungsvarianten in ihren Check-out aufnehmen müssen. Sie müssen lediglich die Bezahlvarianten, die sie in ihrem Heimatland anbieten, auch Kunden im Ausland zur Verfügung stellen. Problematisch ist das Thema Payment beim Rechnungskauf. Der neuen Verordnung nach müssen Händler diesen jetzt auch Kunden im Ausland anbieten. Sollten hierbei Zahlungen ausbleiben, könnte das Eintreiben des Geldes über Mahnverfahren u. ä. schwierig werden.

Fazit

Inwiefern die neue Geoblocking-Verordnung tatsächlich Einfluss auf den Erwerb von Waren im Ausland hat, bleibt abzuwarten. Denn: Online-Händler haben nach wie vor andere Möglichkeiten, Kunden abzulehnen. Sie dürfen sich dabei nur nicht mehr auf den Wohnsitz oder das Herkunftsland berufen.