Mark Zuckerbergs Facebook entwickelt sich für Online-Händler immer mehr zu einem unverzichtbaren Marketingkanal, der für hohe, zusätzliche Einnahmen sorgen kann. Auf die Zielgruppe ausgerichtete Facebook-Werbung kann sich somit häufig lohnen. Auch wenn es sich hierbei „nur“ um ein soziales Netzwerk handelt, sollten Händler dennoch auf die Aktualität der dort beworbenen Preise und Produkte achten.
Facebook-Werbung abmahnbar
Facebook-Werbung, die für Produkte mit einem Preis wirbt, der im Onlineshop selbst dann nicht verfügbar ist, ist abmahnbar, wie erneut ein aktuelles Urteil des Landgerichts Leipzig gezeigt hat. Ein Online-Händler hatte unter anderem für Pfannen der Marke Tefal auf Facebook geworben, die im Onlineshop „für 4,19 EUR INKL. MWST“ erhältlich sein sollten. Im Onlineshop selbst standen diese Produkte jedoch weder zum Verkauf noch wurden sie dort zu dem beworbenen Preis angeboten. Der Online-Händler täuschte durch seine Anzeige auf Facebook somit potenzielle Kunden, wofür er folgerichtig abgemahnt wurde.
Falsche Preise auf Facebook irreführend
Wie auch auf Vergleichsportalen und anderen sozialen Netzwerken ist Werbung für Produkte mit einem nicht aktuellen Preis irreführend und wettbewerbswidrig. Kunden werden durch derartige Werbung angesprochen und zu Unrecht in einen Onlineshop geleitet, wodurch der Betreiber sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft. Ein derartiges Vorgehen wird als unlautere Preiswerbung bezeichnet.
Marketingkanal Facebook richtig nutzen
Online-Händler, die Facebook als zusätzlichen Werbe- und Absatzkanal nutzen wollen, sollten nicht nur aufgrund der Abmahnbarkeit von falschen Preisen auf aktuelle Anzeigen achten. Über Facebook werden Kunden, Fans und Follower gewonnen, die den eigenen Onlineshop von alleine bewerben können. Seriöse und verlässliche Facebook-Werbung generiert somit nicht nur Neukunden, sondern auch Empfehlungen an Freunde und Bekannte von Käufern, die dann wiederum für zusätzlichen Umsatz sorgen können.
Falsche Preise im Onlineshop
Fehlerhafte Preise im eigenen Webshop, die Online-Händler so gar nicht online stellen wollten, stellen dagegen kein wirkliches Problem da. Wie Shopbetreiber darauf reagieren sollten, haben wir hier aufgeführt.