Kleine Händler haben es nicht immer leicht. Um viele Kunden erreichen zu können, bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, als ihre Produkte auch auf Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay und Co. anzubieten. Die Rahmenbedingungen auf diesen Plattformen sind für Shopbetreiber jedoch nicht optimal. Undurchsichtige Geschäftspraktiken und unfaire Konditionen machen es ihnen immer wieder schwer, Ware unkompliziert zu vertreiben. Das will die EU-Kommission jetzt ändern. Was erwartet Online-Händler?
Das bemängelt die EU-Kommission
Wie genau ranken Marktplätze die Produkte der Händler? Wann sperren Amazon und Co. Händler-Konten? Wie und wo können sich Shopbetreiber über die Geschäftspraktiken der Plattformen beschweren? Die EU-Kommission sieht zu wenig Transparenz bei Anbietern von Online-Vermittlungsdiensten. Die Folge: Händler können das Potenzial des Marktes nicht voll ausschöpfen.
Das will die EU-Kommission ändern
Um dem entgegenzuwirken, hat die EU-Kommission jetzt einen Entwurf für eine Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz vorgelegt. Diese soll Online-Händlern den Markteintritt vereinfachen und ihnen fairere Bedingungen – vor allem auf den Marktplätzen – bieten.
Dazu sollen Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten Shopbetreibern verständliche Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen. Im Fokus hat die EU-Kommission dabei vor allem die unklaren Vorgaben, wann Konten gesperrt und gelöscht werden. Plattformen sollen daher offenlegen, wann sie warum Konten sperren oder löschen. Darüber hinaus sollen sie auch klarstellen, wie sie ihre eigene Ware im Vergleich zur Ware der Händler behandeln und wie sie das Ranking auf ihren Produktseiten erzeugen.
Haben Händler Probleme mit einem Portal, sollen sie fortan eine Anlaufstelle für Beschwerden haben. Die Plattformen sollen daher ein Beschwerdemanagementsystem einführen, das es möglich macht, Uneinigkeiten effektiv außergerichtlich zu klären. In der Praxis heißt das: Die Anbieter der Vermittlungsdienste müssen in ihren AGB unabhängige und qualifizierte Schlichtungsstellen nennen.
Regelmäßige Anpassung der Verordnung
Damit die neue Verordnung immer dem aktuellen Handel angepasst ist, soll sie alle drei Jahre evaluiert werden. Zeigt sich Handlungsbedarf, werden die bestehenden Vorschriften entsprechend angepasst. Wann genau die neue Verordnung in Kraft treten soll, steht noch nicht fest.