Seit dem 25. Mai sind die Daten von Usern im Web ein gutes Stück besser geschützt. Für Shop-Betreiber bedeutet die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor allem jede Menge Arbeit. Dabei müssen sie sich auch Gedanken machen, wie sie Kunden weiter den Service der Sendungsverfolgung anbieten wollen. Denn: Die DSGVO schreibt vor, dass Shop-Betreiber die E-Mail-Adressen von Kunden nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung an Zusteller weitergeben dürfen. Welche Möglichkeiten haben Händler, um Kunden über den Verlauf ihres Paketes zu informieren?
Die Sendungsverfolgung als Qualitätsmerkmal
Kunden sind neugierig. Nach Abschluss ihrer Bestellung wollen sie genau wissen, wo ihr Paket gerade steckt und wann es voraussichtlich bei ihnen eintrifft. Auf diesen Wunsch haben mittlerweile zahlreiche Händler reagiert, so dass Online-Shopper oftmals den Weg ihrer Ware mitverfolgen können – inklusive GPS Tracker für den DHL-Auslieferungswagen. Die Sendungsverfolgung ist daher mittlerweile ein Service-Qualitätsmerkmal. Damit Online-Händler ihren Kunden diesen Service weiter anbieten können, stehen ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
Kunden einwilligen lassen
Die offensichtliche Variante liegt auf der Hand: Shop-Betreiber können ihre Kunden während der Bestellung schlichtweg fragen, ob sie ihre E-Mail-Adresse an den Zusteller weitergeben dürfen, damit sie ihr Paket verfolgen können. Sie sollten diese Frage per Opt-in in den Bestellprozess einbauen. Händler sollten dabei darauf achten, dass sie den Hinweis zur DSGVO so verständlich wie möglich verwenden, um Kunden nicht zu verunsichern.
Sendungsverfolgung selbst vornehmen
Händler können die Sendungsbenachrichtigungen auch selbst vornehmen. Dabei erhalten sie vom Zusteller die Informationen zum Lieferstatus und können diese dann an Kunden weiterleiten. Der Vorteil: Kunden haben von Anfang bis Ende des Kaufs ausschließlich Kontakt mit dem Händler – ein klares Plus für die Kundenbindung. Der Nachteil: Shop-Betreiber haben auf diese Weise einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand.
Alternativ können Händler diesen Mehraufwand jedoch outsourcen. Sie können dafür einen Dienstleister beauftragen, der Zugang zum Onlineshop erhält und dort den Sendestatus des Lieferdienstes auslesen und an die Kunden weitergeben kann. Damit tritt der Dienstleister nicht als eigenes Unternehmen, sondern als White-Label-Anbieter auf. Die DSGVO lässt diese Lösung zu.
Kunden Sendungen selbst überprüfen lassen
Große Lieferdienste wie DHL bieten es in der Regal an, dass Kunden ihren Paketstatus selbst überprüfen können. Shop-Betreiber müssen dafür ihren Kunden lediglich eine Trackingnummer und einen Link zum entsprechenden Dienstleister mitgeben. Diese können dann jederzeit selbst nachschauen, wo ihr Paket derzeit steckt.