Unternehmen kämpfen auch gut vier Monate nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) damit, die entsprechenden Anforderungen gesetzesgetreu umzusetzen. Als wäre das noch nicht genug, sorgt jetzt ein Schreiben einer angeblichen Behörde für noch mehr Ärger mit der DSGVO. Denn: Das Schreiben ist ein DSGVO-Betrug. Worum geht es in dem Fake? Und worauf sollten Shop-Betreiber achten?

Das verlangt das Fake-Schreiben

Per Fax erhalten Unternehmen derzeit ein Schreiben von der sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“. Diese fordert die Empfänger in behördlichem Ton dazu auf, ein Formular zum eigenen Unternehmen auszufüllen und zu unterschreiben. Auf diese Weise sollen sie angeblich die Datenschutzvorschriften einhalten können. Was das Schreiben auf den ersten Blick nicht verrät: Unternehmen schließen so das „Leistungspaket Basisdatenschutz“ ab, das über drei Jahre 1500 Euro kostet. Dieser Hinweis findet sich im Kleingedruckten des Schreibens.

Polizei warnt vor DSGVO-Betrug

Mittlerweile warnt auch die Polizei vor dem DSGVO-Betrug. Es ist klar: Das Schreiben stammt nicht von einer offiziellen Behörde. Unternehmen und Händler, die das Schreiben unterzeichnen, buchen ein kostspieliges Leistungspaket. Die angeblichen Leistungen entpuppen sich schnell als unseriöses Angebot. Denn: Die Leistungen sind Infomaterialien und Ausfüllmuster rund um die DSGVO, die die offiziellen Einrichtungen ohnehin kostenlos aushändigen.

Bisher konnte die Polizei noch nicht klären, wer hinter dem DSGVO-Betrug steckt. Es ist lediglich klar, dass die Betrüger angeblich in Oranienburg sitzen und Unternehmen und Händler dazu bringen wollen, vorschnell ihr Schreiben zu unterzeichnen und damit das wertlose Leistungspaket zu buchen.

Wie sollten Händler auf das Schreiben reagieren?

Händler, die das Schreiben erhalten, aber noch nicht reagiert haben, können dies einfach ignorieren. Sollten sie es jedoch bereits unterzeichnet und zurückgeschickt haben, sollten sie so schnell wie möglich den Vertrag widerrufen.

DSGVO weiter Thema bei Unternehmen

Auch wenn bereits mehr als vier Monate seit dem Start der DSGVO vergangen sind, haben noch lange nicht alle Händler ihre internen Prozesse angepasst. Eine aktuelle Studie des Branchenverbandes Bitkom fand heraus, dass erst ein Viertel aller Unternehmen die Anforderungen der DSGVO erfüllt.