Die Qualität der Produktfotos im Onlineshop kann entscheidend sein, um Kunden von einem Kauf zu überzeugen. Nicht alle Shopbetreiber verfügen jedoch über ein entsprechendes Budget, um professionelle Fotos erstellen zu lassen, so dass es immer mal wieder zum Bilderklau im Handel kommt. Wie teuer kann so ein Bilderklau werden? Wie hoch kann der Streitwert dabei liegen? Das Landgericht Köln sowie das Oberlandesgericht Köln haben dazu kürzlich ein Urteil gesprochen.

Übernahme fremder Produktfotos: Kosten des Streitwerts für Bilderklau

In dem zunächst vom Landgericht Köln zu behandelnden Fall hatte ein Online-Händler fremde Fotos verwendet, um seine Produkte auf einer Verkaufsplattform zu präsentieren. Der Inhaber der Bildrechte mahnte darauf den Verkäufer ab und forderte diesen auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dem kam der Online-Händler nicht nach, weshalb der Bildinhaber beim Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkte.
Die Kosten, die dabei für Gericht und Anwälte anfallen, bemessen sich an der Höhe des Streitwertes. In dem Fall legte das Landgericht Köln für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch einen Streitwert in Höhe von 6.000 Euro fest. Der Online-Händler stufte diesen Wert als zu hoch ein und legt Beschwerde ein, mit der Begründung, es handele sich bei den Produktfotos nicht um Bilder eines professionellen Fotografen. Einen Streitwert von 3.000 Euro hielt er in diesem Fall für richtig. Dem stimmte das Gericht jedoch nicht zu und verwies darauf, dass bereits berücksichtigt wurde, dass es sich um kein professionelles Bildmaterial handele, so dass ein Streitwert von 6.000 Euro bei Unterlassungsansprüchen angemessen sei.
In nächster Instanz bestätigte das OLG Köln das Landgericht in seiner Entscheidung.

Ausnahme für Bilderklau auf Amazon

Auch wenn sich durch einen Bilderklau zunächst Aufwand und Kosten sparen lassen, unterm Strich kann ein Streitwert von 6.000 Euro vor allem kleine Händler empfindlich treffen. Insbesondere wenn man berücksichtigt, dass es sich in dem vorliegenden Fall nicht einmal um professionelle Produktfotos handelte, lässt sich erahnen, wie hoch der Streitwert bei Bildern von einem Profi liegen kann.

Eine Ausnahme in Sachen Verwendung fremder Produktfotos liegt bei der Einstellung von Angeboten auf Amazon vor. Bedienen sich dort Händler bei einem Konkurrenten und verwenden diese Bilder als eigene Produktfotos, haben die Bildinhaber keinen rechtlichen Anspruch, dies zu verbieten, wie das Landgericht Köln Anfang des Jahres klärte.