Abmahnungen betreffen nicht immer nur Verbraucher, die mal wieder urheberrechtsgeschützte Dateien mittels Filesharing verbreitet haben. Auch Online-Händler werden aus unterschiedlichsten Gründen abgemahnt, wie jetzt eine Studie des Händlerbundes herausgefunden hat. Diese können für Unternehmen nicht nur ärgerlich, sondern vor allem existenzbedrohend sein. Wofür erhalten Online-Händler Abmahnungen? Wie reagieren sie darauf und was für Kosten haben Abmahnungen im Jahr 2013 verursacht? Diesen Fragen ist der Händlerbund in seiner aktuellen Studie nachgegangen und hat dazu über 500 Unternehmen in Deutschland befragt.
Drei von fünf Online-Händlern wurden abgemahnt
Die Befragung der Online-Händler hat ergeben, dass drei von fünf Online-Händlern im Jahr 2013 mindestens eine Abmahnung erhalten haben. Jeder Zehnte wurde gar drei Mal oder öfter abgemahnt. Jeder dritte Händler erhielt eine Abmahnung. Wie sich hier also zeigt, sind Abmahnungen auf Händlerseite keine Seltenheit.
Weiterhin fand die Studie des Händlerbundes heraus, dass die Zahl der Abmahnungen in 2013 tendenziell gestiegen ist. So gaben 40 Prozent der befragten Webshops an, mehr Abmahnungen als 2012 erhalten zu haben, während 35 Prozent die gleiche Zahl aufwiesen. Nur 25 Prozent gaben zu Protokoll, weniger Abmahnungen als im Vorjahr erhalten zu haben.
Gründe für Abmahnungen
Wofür wurden die Online-Händler abgemahnt? Die Studie ermittelte verschiedene Gründe, warum Unternehmen Abmahnungen erhielten, die Großzahl bezog sich dabei jedoch auf eine Verletzung des Wettbewerbsrechts. Über die Hälfte (53 Prozent) der Webshops wurde im Jahr 2013 deshalb abgemahnt. 14 Prozent der befragten Händler erhielten aufgrund von Verletzungen des Markenrechts eine Abmahnung, 12 Prozent aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts. 20 Prozent der Unternehmen wurden aufgrund sonstiger Rechtsverstöße, wie Fehler in den Rechtstexten, falschen Preisangaben oder fehlenden Kennzeichnungen, abgemahnt.
Reaktion der Online-Händler auf Abmahnungen
Wie Verbraucher reagieren auch Online-Händler unterschiedlich auf die Abmahnungen. Die Mehrheit der befragten Unternehmen scheint jedoch ein Gerichtsverfahren vermeiden zu wollen, wie die Ergebnisse der Studie weiter zeigen. So unterschrieben zwei von drei Händlern die mitgeschickte Unterlassungserklärung, jeder dritte Webshop-Inhaber zahlte auch die von der Kanzlei geforderte Geldsumme. Ebenfalls jeder dritte Online-Händler erzielte einen außergerichtlichen Vergleich. Jeder siebte Fall landete vor Gericht. Die gleiche Zahl reagierte erst gar nicht auf die eingegangene Abmahnung.
Kosten einer Abmahnung
Die Kosten für eine Abmahnung variieren von Fall zu Fall und betragen in der Regel zwischen 500 und 2000 Euro. 58 Prozent der Online-Händler, die einen eigenen Anwalt einschalteten oder die geforderte Abmahnsumme zahlten, mussten einer Zahlung in dieser Preisspanne nachkommen. Nur 16 Prozent der Unternehmen mussten weniger als 500 Euro zahlen, während 26 Prozent der befragten Händler gar höhere Beträge als 2000 Euro entrichten mussten.
Zur Studie des Händlerbundes geht es hier.