Alternative Streitbeilegung: Lohnt sich eine Teilnahme für Händler?
Mit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes am 1.4.2016 soll ein flächendeckendes System außergerichtlicher Schlichtung für Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschaffen werden. Ziel ist es, dass Verbraucher vertragliche Ansprüche gegenüber Unternehmen bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen zu können. Eine Teilnahme ist für Verbraucher in der Regel kostenlos, Händler müssen zwar einen vorgeschrieben Satz zahlen, dafür können sie jedoch auf diesem Weg ihren Service verbessern und ihre Kundenfreundlichkeit beweisen. Lohnt sich die Alternative Streitbeilegung für Unternehmer?