
DSGVO: Das müssen Shop-Betreiber zur Sendungsverfolgung wissen
Seit dem 25. Mai sind die Daten von Usern im Web ein gutes Stück besser geschützt. Für Shop-Betreiber bedeutet die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor allem jede Menge Arbeit. Dabei müssen sie sich auch Gedanken machen, wie sie Kunden weiter den Service der Sendungsverfolgung anbieten wollen. Denn: Die DSGVO schreibt vor, dass Shop-Betreiber die E-Mail-Adressen von Kunden nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung an Zusteller weitergeben dürfen. Welche Möglichkeiten haben Händler, um Kunden über den Verlauf ihres Paketes zu informieren?